Spitalsreform
Gewährleistung der medizinischen Versorgungsqualität hat Priorität

LR Bernhard Tilg will "die Zukunft der Tiroler Spitäler absichern". | Foto: © Land Tirol/Berger
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TIROL. Seit dem Herbst 2018 findet eine Überarbeitung des stationären Regionalen Strukturplanes Gesundheit 2025 statt. In Auftrag wurde dies von der Landeszielsteuerungskommission gegeben. Ziel ist es unter anderem, eine Spitalentlasung und eine Kostendämpfung zu erreichen, wie es Gesundheitslandesrat und LZK-Vorsitzender Bernhard Tilg erläutert. 

"Die Zukunft der Tiroler Spitäler absichern"

Die höchste Priorität bei der Spitalreform hat allerdings die medizinische Versorgungsqualität, die auch in Zukunft gewährleistet werden soll, so Tilg. Man möchte die "Zukunft der Tiroler Spitäler absichern". 
Die Spitalsreform in Tirol folgt dabei bundesweiten Vorgaben, die aus der österreichischen Gesundheitsreform stammen. Dabei ist die Reform eng in das Umfeld "Ambulanter RSG" eingebettet.

"Die Umbildung des stationären RSG und die damit einhergehende Spitalsreform ist u.a. aufgrund der demographischen Entwicklung, des damit einhergehenden geänderten medizinischen Versorgungsbedarfes, der medizinischen Entwicklungen, der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene und der finanziellen Rahmenbedingungen notwendig geworden“,

so LR Tilg.

Auch der „Strukturplan Pflege 2012 – 2022“ wird eingebettet, dafür sorgen das Land Tirol, der Tiroler Gemeindeverband, die Stadt Innsbruck, die Tiroler Gebietskrankenkasse, weitere Sozialversicherungsträgerträger und der Bund.

Bessere Aufgaben- und Angebotsabstimmung zwischen Krankenhäusern

Mit der Spitalsreform erhofft man sich, eine verbesserte Aufgaben- und Angebotsabstimmung zwischen den Tiroler Krankenhäusern zu erreichen. Man möchte so zu einer Art Gesamtverantwortung für die Gesundheitsversorgung kommen. Mit Hilfe des Planungspartners EPIG, den das Land Tirol beauftrag hat, will man die Anpassung stationärer Bettenstrukturen an das leistungsmengenmäßig notwendige und tirolweit ausgewogene Maß schaffen. 

 Auch die Stärkung von tages-, wochenklinischen und spitalsambulanten Strukturen und die Etablierung von zentralen ambulanten Erstversorgungseinheiten und Primärversorgungseinheiten sind dabei von wesentlicher Bedeutung.

Weitere Programmpunkte der Reform

Ein weiterer Programmpunkt der Spitalsreform ist die Etablierung sektorenübergreifender integrierter Versorgungsprogramme, wie Hospiz- und Palliativversorgung bei denen den Krankenhäusern als Partner im Bereich der integrierten Versorgungslandschaft eine entscheidende Rolle zukommt.

Zudem möchte man unverhältnismäßig lange Krankenhausaufenthalte vermeiden. Die soll durch die Verstärkung von tagesklinischen oder wochenklinischen Leistungserbringungen funktionieren. 

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