GemNova
Kein Plan, um Sanierungsplan zu finanzieren – Verhandlung vertagt

Die Abstimmung über den von der GemNova Dienstleistungs GmbH eingebrachten Sanierungsplanvorschlag wurde vertagt. | Foto: Pixabay/Ratfink1973 (Symbolbild)
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  • Die Abstimmung über den von der GemNova Dienstleistungs GmbH eingebrachten Sanierungsplanvorschlag wurde vertagt.
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Wie der Kreditschutzverband 1870 in einer Pressemeldung zur GemNova-Thematik mitteilte, wurde die Abstimmung über den von der GemNova Dienstleistungs GmbH eingebrachten Sanierungsplanvorschlag vertagt. Derweil wird der Betrieb der GemNova fortgeführt. 

TIROL. Der Betrieb wird derzeit vom Sanierungsverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Geiler unter Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben fortgeführt. Er berichtete, dass der laufende Liquiditätsbedarf für ein wesentliches Projekt der Schuldnerin kurzfristig von dritter Seite zu decken ist. Falls es diesbezüglich zu keiner kurzfristigen Bezuschussung kommt, müsste dieses Projekt aufgrund der geltenden insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen eingestellt werden.
Festgehalten wurde aber, dass auch eine – unter Umständen kurzfristige - Einstellung dieses Projekts letztlich nichts mit dem Versuch der Schuldnerin, eine Sanierung zu erreichen, zu tun haben wird. Der Sanierungsverwalter geht ohnehin davon aus, dass – für den Fall, dass eine Sanierung der Schuldnerin letztlich gelingt – die GemNova Dienstleistungs GmbH in Zukunft derartige, nur eingeschränkt kostendeckende Projekte nicht weiterverfolgen wird.

Was wurde noch am Landesgericht behandelt?

Ein weiterer wesentlicher Punkt in der heutigen Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck war die Erklärung des Sanierungsverwalters zu den von den Gläubigern angemeldeten Forderungen. Insgesamt sind bisher rund 6,7 Millionen Euro an Insolvenzforderungen von etwa 110 Gläubigern (davon etwas über 60 Dienstnehmer) angemeldet worden. Durch den Sanierungsverwalter sind aktuell etwa 5,4 Millionen Euro anerkannt worden. Die bestritten gebliebenen Forderungen entfallen insbesondere auf finanzierende Leasinggesellschaften.
Es bleibt abzuwarten, ob es diesbezüglich zu wesentlichen nachträglichen Feststellungen von Forderungen kommen wird. In den nächsten Wochen wird es detailreiche Abstimmungsarbeiten zwischen dem Sanierungsverwalter und den Gläubigervertretern geben müssen.

Die Tochtergesellschaften der GemNova haben bisher keine Forderungen aus Intercompany-Verrechnungen beim Insolvenzgericht angemeldet.

Konnten sich auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren einigen: GV-Präs. Ernst Schöpf und LH Anton Mattle.
Doch jetzt fehlt die Finanzierbarkeit des Sanierungsplans.  | Foto: © Land Tirol/Baumegger
  • Konnten sich auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren einigen: GV-Präs. Ernst Schöpf und LH Anton Mattle.
    Doch jetzt fehlt die Finanzierbarkeit des Sanierungsplans.
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Abstimmung über das Sanierungsplanangebot

Vom Sanierungsverwalter, dem Rechtsvertreter der GemNova Dienstleistungs GmbH und dem KSV1870 wurde bereits im Vorfeld der Tagsatzung eingehend erörtert, dass bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen Ansprüche gegen

  1. den Tiroler Gemeindeverband, 
  2. die von der GemNova Dienstleistungs GmbH in den letzten Jahren profitierenden Tiroler Gemeinden und 
  3. die Geschäftsleitung geltend gemacht werden würden. 

Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärt:

„Der Sanierungsverwalter und der KSV1870 gehen übereinstimmend davon aus, dass der GemNova Dienstleistungs GmbH wesentliche Ansprüche aufgrund der Verletzung von Kapitalerhaltungsvorschriften zustehen. Ebenfalls stehen Versäumnisse der Geschäftsleitung in Bezug auf eine gesetzlich gebotene, frühere Insolvenzantragstellung im Raum.“

Vor diesem Hintergrund wurde über eine Erhöhung der Sanierungsplanquote in der Verhandlung diskutiert. Der KSV1870 setze sich – neben der Erhöhung - zusätzlich dafür ein, dass die Quote rasch an die Gläubiger zu Auszahlung gelangt. Der Rechtsvertreter der GemNova Dienstleistungs GmbH kündigte eine wesentliche Verbesserung der Quote an, wobei die entsprechenden Gremien beim Land Tirol und beim Tiroler Gemeindeverband hinsichtlich der Finanzierung der Quote noch die entsprechenden Beschlüsse zu fassen haben.

Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die Höhe des finalen Quotenvorschlages und die – noch - fehlende Darstellung zur Finanzierbarkeit des Sanierungsplans durch die GemNova kam es zu keiner Abstimmung über einen Entschuldungsvorschlag.
Der Insolvenzrichter Rat Dr. Hannes Seiser hat die Verhandlung erstreckt und den nächsten Termin für den 28.Juni 2023 anberaumt.

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