Dienstfreistellung
Neos kritisieren "Übervorteilung" von BeamtInnen
TIROL. Auch bei der kommenden Nationalratswahl gibt es Dienstfreistellungen für Beamte. Eine Ungerechte Tatsache, wie der Neos Klubobmann Oberhofer kritisiert. "Es bedarf dringend einer Änderungen im Beamtendienstrecht".
Dienstfrei für politische Tätigkeit
Es ist rechtlich festgelegt, dass Beamten für ihre politische Tätigkeit dienstfrei gestellt werden können. Eine "Übervorteilung für Beamte", wie Neos-Politiker Oberhofer definiert. Beamte werden so anderen BürgerInnen bevorzugt behandelt, wenn es darum geht ein politisches Amt auszuüben. Deutlich macht dies auch den Anteil von BeamtInnen im Parlament und in den Landtagen, dieser ist nämlich überdurchschnittlich hoch, wie Oberhofer argumentiert.
„Und das jetzt auch noch zwei Justizwachebeamte von diesem Privileg Gebrauch machen, um für die FPÖ wahlzukämpfen, ist ein Skandal."
Bei dieser Tatsache sieht Oberhofer es besonders kritisch, dass seitens der FPÖ immer wieder die Unterbesetzung in den Justizvollzugsanstalten angeprangert wird, jedoch bei Wahlen die Juristen gerne für ein politisches Amt ihre Beamtentätigkeit auf Eis legen.
„Auch wenn Kollege Abwerzger behauptet, das machen alle Parteien, dann sei ihm gesagt, dass wir NEOS dies nicht so handhaben. Bei der Landtagswahl hat sich unser Listenzweiter Andreas Leitgeb, seines Zeichens Polizist, im Wahlkampf Urlaub genommen und nicht von diesem Recht Gebrauch gemacht."
Neos Klubobmann Oberhofer fordert eine dringende Änderung des Gesetzes, um so einem Missbrauch vorbeugen zu können.
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