Coronavirus
Neue Regelungen bei der Abnahme von Coronatests

Bestimmte Personen aus dem Pflegebereich dürfen aufgrund einer Änderung des Pandemiegesetzes künftig – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Abstriche und Antigengests durchführen.
(Symbolbild) | Foto: Robert Rieger
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TIROL. Bestimmte Personen aus dem Pflegebereich dürfen aufgrund einer Änderung des Pandemiegesetzes künftig – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Abstriche und Antigengests durchführen.

Antigentests nun auch durch bestimmte Berufsgruppen aus dem Pflegebereich

Im Gesundheitsausschuss und in Folge im Nationalrat wurde eine Änderung des Epidemigesetzes beschlossen. Dieses regelt nun klar, welche Berufsgruppen aus der Pflege Abstriche im Rahmen von COVID-19-Screenings mit oder ohne ärztliche Anordnung durchführen dürfen.

„Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Pfleger sowie Pflegefachassistenzpersonal dürfen auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche und Antigen-Tests im Rahmen von COVID-19-Screenings durchführen. Darüber hinaus dürfen Angehörige der Pflegeassistenz auf Anordnung, unter Aufsicht und nach einer vorhergegangenen ärztlichen Einschulung Abstriche vornehmen.“ (Tiroler Nationalratsabgeordnete Alexandra Tanda - ÖVP)

Durch die Erweiterung des Personenkreises, der einen Coronatest durchführen darf, kann der Ansturm auf Screening- und Testeinrichtungen abgefedert werden. Durch diese Kompetenzverteilung können die Testkapazitäten weiter ausgebaut werden.

Genaue Regelung, wer was darf

Bei der Erweiterung des Personals zur Abnahme von Coronatests wurde der Einsatzbereich der Personen aus den Gesundheitsberufen genau festgelegt:

  • diplomiertes Personal der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflegefachassistentinnen und Assistenten: Eigenständige Vornahme der Abstriche, Durchführung von Antigentests, Ablesen des Ergebnisses
  • Pflegeassistentinnen und Assistenten: können obige Testungen und Abstriche ebenfalls durchführen, jedoch nur unter ärztlicher Anordnung, Aufsicht und vorhergehenden Einschulung.

Die fachgerechte Ausführung des Personals für diese Aufgaben sei auf jeden Fall durch Ausbildung oder Einschulung sichergestellt, so Alexandra Tanda.

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