GPA Tirol
Pflege in Tirol: Zulage auch für mobilen Bereich gefordert

Auch in der mobilen Pflege solle es die Corona-Zulage geben, wenn es nach der Gewerkschaft GPA Tirol gehe. | Foto: Pixabay/truthseeker08 (Symbolbild)
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  • Auch in der mobilen Pflege solle es die Corona-Zulage geben, wenn es nach der Gewerkschaft GPA Tirol gehe.
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TIROL. Zwar wurde in der Tiroler Politik ein Sofort-Maßnahmepaket für die Pflege angekündigt, jedoch ist man in manchen Parteien und Gewerkschaften nicht zufrieden. So auch bei der GPA Tirol, die die Pflege-Zulage auch für den mobilen Bereich fordert.

Auch im mobilen Bereich wird am Limit gearbeitet

Das geschnürte Sofort-Maßnahmenpaket für die Pflege der Landesregierung stellt die Gewerkschaft GPA Tirol nicht zufrieden.

„Uns fehlt die Ausdehnung der temporären Corona-Zulage auf den mobilen Bereich“,

so Ralf Wiestner, zuständiger Sekretär der Gewerkschaft GPA Tirol.

 Ralf Wiestner, zuständiger Sekretär der Gewerkschaft GPA Tirol. | Foto: GPA Tirol
  • Ralf Wiestner, zuständiger Sekretär der Gewerkschaft GPA Tirol.
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Und Margit Luxner, Tirols Wirtschaftsbereichsvorsitzende für den Bereich Gesundheit und Soziales in der Gewerkschaft GPA Tirol ergänzt:

„Von der Tiroler Landesregierung wird dieser so wichtige Bereich nur stiefmütterlich behandelt. Dabei liegt hier vieles im Argen: schlechte Bezahlung, viele Arbeitsstunden und schlechte Arbeitsbedingungen.“

Margit Luxner, Tirols Wirtschaftsbereichsvorsitzende für den Bereich Gesundheit und Soziales in der Gewerkschaft GPA Tirol. | Foto: GPA Tirol
  • Margit Luxner, Tirols Wirtschaftsbereichsvorsitzende für den Bereich Gesundheit und Soziales in der Gewerkschaft GPA Tirol.
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Naturgemäße könne es auch im mobilen Einsatz zu Kontakt mit Corona-Infizierten kommen, betont Luxner. Dass Beschäftigte in der mobilen Pflege deswegen nicht auch eine Corona-Zulage bekommen ist für die Gewerkschafterin nicht nachvollziehbar.

Gefahr einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft"

„Die Zulage in Höhe von 1.750 Euro für sieben Monate ist zu begrüßen, allerdings darf hier keine ‚Zwei-Klassen-Gesellschaft‘ gemacht werden",

so Wiestner, der damit argumentiert, dass die Bonus-Zahlung auch für die mobile Pflege gelten müsse.

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