Regierung in Klausur
Platter: "Wohn-Reform bricht Tabus" - mit VIDEO

Die Tiroler Landesregierung traf sich in der Neuen Heimat zur Klausur | Foto: Land Tirol/Berger
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"Die Tiroler Landesregierung hat ein großes Paket in Sachen Wohnen vorgelegt, wo auch Tabus gebrochen werden", erklärte LH Günther Platter nach der Klausur der Tiroler Landesregierung in der Neuen Heimat in Innsbruck.

So wird eine Freizeitwohnsitzabgabe für die Gemeinden fixiert, der geförderte Wohnbau wird gestärkt und die Wohnbauförderung wird ausgedehnt. Auch werden bei  Widmungen in Zukunft verpflichtende Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau den Gemeinden nach Möglichkeiten vorgeschrieben.
Eingedämmt hingegen wird die Möglichkeit, Chalet-Dörfer zu bauen und auch den Grundverkehrsspekulationen werden Riegel vorgeschoben. Für den zuständigen Landesrat Johannes Tratter sind diese Maßnahmen "die mit Abstand wirksamsten seit über 25 Jahren". Alle geplanten Vorhaben sind zeitlich im ersten Halbjahr 2019 terminiert. 
An den Bund stellt die Landesregierung die Forderung nach einer Registrierungspflicht für Bereitsteller von Wohnungen für Airbnb und die Verlängerung eines Veräußerungsverbotes in der Wohnbauförderung von acht auf 15 Jahre. 

65 Mio. Sozialpaket

In den kommenden fünf Jahren sind im beschlossenen Impulspaket Soziales rund 65 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Einerseits, um die solidarische Gesellschaft zu fördern, andererseits, um die Pflichtausgaben im Sozialbereich indexmäßig abzusichern.  Und um das "engmaschige soziale Netz in Tirol bestmöglich weiterzuentwicklen", sagt Sozial-LR Gabriele Fischer.
"Diese Beschlüsse sollten dazu dienen, allen Menschen in Tirol das Leben leistbarer zu machen", sagte LHStv. Ingrid Felipe.

Die Maßnahmen im Detail:

Stärkung des geförderten Wohnbaus
Es gelte Bauland zu mobilisieren, begründet LR Tratter die Befristung von Baulandneuwidmungen auf zehn Jahre – bisher gab es eine solche nicht. Geprüft wird, ob nach Verstreichen dieser Frist der Gemeinderat die Folgewidmung festzulegen hat, oder eine Rückwidmung in Freiland möglich ist. Zudem werden die Gemeinden verpflichtet, Mindestanteile in ausgewiesenen Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau vorzusehen. Die Höhe des Mindestanteils richtet sich nach Struktur der Gemeinde wie deren Möglichkeit zur räumlichen Weiterentwicklung und dem Bedarf an sozialem Wohnbau. Letzteres erhebt die Gemeinde. „Es braucht ein Mehr an gefördertem neuem Wohnraum und ein Weniger an Spekulationen – die Wohnkosten sind teils sogar für den Mittelstand unerschwinglich.

Wohnbauförderung wird ausgedehnt
Auch Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader begrüßt das Maßnahmenpaket.  Unter anderem soll die Wohnbauförderung bei kleinen Wohnanlagen in ländlichen Gemeinden erhöht werden. „Das Bauen in ländlichen Regionen soll leistbarer und der Landflucht entgegengewirkt werden“, so LR Palfrader. Aber auch allgemein gelte es, den Bezieherkreis in der Wohnbauförderung auszudehnen – dies wird entsprechend der Förderkriterien geprüft.

Neue Widmungskategorien
Mit den „Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau“ und der „Sonderfläche Chaletdörfer“ gibt es künftig zwei neue Widmungskategorien. Ersteres gilt für Bauvorhaben, die den Richtlinien der Wohnbauförderung entsprechen. Neu ist, dass eine Mischform aus objektgeförderten (Miet- und Mietkaufwohnungen) und subjektgeförderten Wohnungen (Wohnungskauf) möglich ist. „Mit der neuen Widmung für Chaletdörfer soll vor allem der hohe Standard und die raumverträgliche Tourismusentwicklung gestärkt werden“, betont LH Platter. Die Genehmigungskriterien basieren auf Flächenbedarf, Landschaftsbild, Größenordnung und Standort des Bauvorhabens, Bettenanzahl sowie Dienstleistungen und Zubauten.

Grundverkehr – Eindämmung von Spekulationen
„Die Spekulationen mit Immobilien in Tirol müssen verhindert und die in manchen Landesteilen explodierenden Preise eingedämmt werden. Deshalb müssen wir auch im Grundverkehr mutig an den Stellschrauben drehen“, betont LHStv. Josef Geisler. Wer einen konkreten Wohnbedarf hat, soll künftig beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Baugrundstücken Vorrang haben. Das im landwirtschaftlichen Grundverkehr bereits etablierte „Interessentenmodell“ soll auch im Baulandgrundverkehr angewendet werden. Im sogenannten „grünen Grundverkehr“ für landwirtschaftliche Grundstücke ist die Wiedereinführung der Selbstbewirtschaftungspflicht vorgesehen. „Damit wollen wir die bäuerliche Agrarstruktur erhalten und Spekulationen verhindern“, so LHStv. Geisler.

Impulspaket Soziales 2019 bis 2023
„Ziel des Impulspaketes ist die Förderung einer solidarischen Gesellschaft, die geprägt ist von Toleranz, Respekt und Achtung vor der Würde aller Menschen“, erläutert die für Sozialagenden zuständige LR Gabriele Fischer. In den kommenden fünf Jahren stehen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. „Dass Tirol als eines der wohlhabendsten und sichersten Länder zählt, ist sowohl auf die stabile und verlässliche Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, als auch auf die soziale Sicherheit zurückzuführen“, sagt LH Platter.
LR Fischer hebt einen der vordergründigen Ansätze des Impulspaketes hervor: „Im Sozialbereich braucht es treffsichere Leistungen mit nachhaltiger Wirksamkeit. Präventive, frühzeitige und individuelle Unterstützungen führen langfristig auch zu Kosteneinsparungen.“
„Die Tiroler Landesregierung erhält und verstärkt das engmaschige soziale Netz in Tirol. Das Impulspaket dient dazu, die Versorgungslandschaft in Tirol bestmöglich weiterzuentwickeln und zu vervollständigen“, betont auch LHStv. Felipe.

Ausbau des bedarfsgerechten Angebotes
Entsprechend des Regierungsübereinkommens ist beispielsweise die Intensivierung der Gewaltprävention prioritär, sowie der Ausbau und regionale Ausweitung der Sozialberatung und der mobilen Sozialarbeit. „Ein wesentliches Anliegen ist es uns auch, die Unterstützung für Kinder und Jugendliche durch die Schulsozialarbeit entsprechend des Bedarfs weiterzuentwickeln“, erläutert LR Fischer.

Jährliche Schwerpunkte und Indexierung der Landesmittel
Inhaltliche Schwerpunkte werden für den Ausbau des bedarfsgerechten Angebotes jährlich erarbeitet: „In Zusammenarbeit mit unseren Expertinnen und Experten sowie Beiziehung der Anwaltschaften und Beiräte wird der Ist-Stand evaluiert und Verbesserungen dargestellt“, so LRin Fischer. Daraus wird ein Arbeitsprogramm für das kommende Jahr erstellt. Zudem werden ausgewiesene Förderverträge für Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialsubventionen und der Bereiche Frauen und Integration in den kommenden fünf Jahren jährlich automatisch indexiert.

Die Tiroler Landesregierung traf sich in der Neuen Heimat zur Klausur | Foto: Land Tirol/Berger
Einigkeit: LHSTv. Ingrid Felipe und LH Günther Platter
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