SPÖ Tirol
Tiroler Wohnkostenverordnung soll angepasst werden
In einem Antrag der SPÖ Tirol fordert der Parteivorsitzende Dornauer eine "Anpassung der Wohnkostenverordnung an die realen Preise am freien Wohnungsmarkt". Damit soll die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung vorangetrieben werden.
TIROL. Die kürzlich vorgenommene Wohnpreiserhebung des DOWAS Tirol unterstreicht die Forderung des SPÖ Tirol Parteivorsitzenden.
„Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Anhebung der bestehendenMaximalkosten-Sätze der Tiroler Wohnkostenverordnung auf die Lebensrealitäten und
die tatsächlichen Mietpreise für alle neun Bezirke in Tirol vorzunehmen.“,
so der Wortlaut des sozialdemokratischen Antrags. Mit einer Anpassung der Wohnkostenverordnung könnte man gegen die Armut sowie die soziale Ausgrenzung vorgehen.
Mindestsicherung reicht bei aktueller Wohnpreiserhebung nicht aus
Die Geldleistungen der Mindestsicherung sollen laut der "Tiroler Wohnkostenverordnung" den Hilfesuchenden höchstens im Ausmaß von bestimmten Maximalkosten-Sätzen gewährt werden. In diesen Höchstsätzen sind die Mietkosten, Betriebskosten, Heizkosten und alle Abgaben enthalten.
Sieht man sich jedoch die aktuelle Wohnpreiserhebung an, kann die gesetzliche Mindestsicherung nicht mehr alles abdecken. Ausgewertet wurden flächendeckend im gesamten Land Tirol alle am freien Markt angebotenen Garconnieren sowie 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen im Auswertungszeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 pro Bezirk.
Beispiel der mangelhaften Unterstützungsleistungen:
3-Zimmer-Wohnungen Innsbruck Stadt
352 Angebote insgesamt (295 Angebote von Immobilienbüros / 57 Angebote vom privaten Wohnungsmarkt)
- 347(!) Angebote liegen über der Grenze von 835 EUR inkl. BK (= zulässiger Höchstsatz lt. Tiroler Wohnkostenverordnung)
- nur 5(!) Angebote bis zur Grenze von 835 EUR inkl. BK
Die durchschnittliche Miete inkl. BK beträgt somit für eine 3-Zimmer-Wohnung in Innsbruck Stadt 1.367 EUR (17,79 EUR/m²).
Fazit: Nur 1,42 % (5 Wohnungen) der erhobenen 3-Zimmer-Wohnungen in Innsbruck Stadt entsprechen den im Tiroler Mindestsicherungsgesetz vorgesehenen Mietobergrenzen von € 835,- für 3 Personen. Eine Anmietung stellt für Mindestsicherungs-BezieherInnen somit eine dauerhafte finanzielle Einschränkung des Lebensunterhaltes dar bzw. ist somit nicht realistisch.
Ähnlich wie beim Innsbrucker Beispiel sieht es in allen neun Tiroler Bezirken aus.
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