Skigebiet Hochzillertal
Verwaltungsstrafen und Auflagen für illegale Piste
TIROL. Das Land strafte kürzlich Pistenbetreiber im Skigebiet Hochzillertal ab. Ohne Genehmigung wurde dort eine Skiroute zu einer Piste ausgebaut. Nachdem die Verwendung der Piste untersagt wurde, folgt jetzt eine Verwaltungsstrafe. Dieses Vorgehen bestätigt die Ansicht des Grünen Klubobmann Mairs: "Verstöße gegen Naturschutzgesetz zahlen sich nicht aus!"
Verwaltungsstrafe mit weiteren Auflagen
Das Skigebiet Hochzillertal wurde nun, nach Errichtung einer Skiroute ohne Genehmigung, deutlich abgestraft. Nachdem zuerst die Verwendung der Anlage verboten wurde, kommen nun noch eine Verwaltungsstrafe und weitere Auflagen hinzu:
- Der illegale Bau muss begrünt werden
- Eine Retentionsmulde muss errichtet werden
- Das Niedermoor muss auf 20.480 Quadratmetern dauerhaft geschützt werden
Dieses Vorgehen der Landesregierung gegen das Skigebiet bestätigen den Grünen Klubobmann Mair, dass Verstöße gegen das Tiroler Naturschutzgesetz nicht ohne Folgen bleiben.
„Auch Skigebietsbetreiber haben sich an Gesetze zu halten und wir sind entschlossen, das Naturschutzgesetz durchzusetzen",
so Mair, der sich in Zukunft sogar noch stärkere Konsequenzen vorstellen könnte.
Ähnliche Beiträge auf meinbezirk.at:
HOCHZILLERTAL: Benützung von Skipiste behördlich untersagt
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.