Skigebiet Hochzillertal
Verwaltungsstrafen und Auflagen für illegale Piste

Für Gebi Mair ist klar: "Verstöße gegen das Tiroler Naturschutzgesetz zahlen sich nicht aus!" | Foto: Grünen Tirol
  • Für Gebi Mair ist klar: "Verstöße gegen das Tiroler Naturschutzgesetz zahlen sich nicht aus!"
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TIROL. Das Land strafte kürzlich Pistenbetreiber im Skigebiet Hochzillertal ab. Ohne Genehmigung wurde dort eine Skiroute zu einer Piste ausgebaut. Nachdem die Verwendung der Piste untersagt wurde, folgt jetzt eine Verwaltungsstrafe. Dieses Vorgehen bestätigt die Ansicht des Grünen Klubobmann Mairs: "Verstöße gegen Naturschutzgesetz zahlen sich nicht aus!"

Verwaltungsstrafe mit weiteren Auflagen 

Das Skigebiet Hochzillertal wurde nun, nach Errichtung einer Skiroute ohne Genehmigung, deutlich abgestraft. Nachdem zuerst die Verwendung der Anlage verboten wurde, kommen nun noch eine Verwaltungsstrafe und weitere Auflagen hinzu:

  • Der illegale Bau muss begrünt werden
  • Eine Retentionsmulde muss errichtet werden
  • Das Niedermoor muss auf 20.480 Quadratmetern dauerhaft geschützt werden

Dieses Vorgehen der Landesregierung gegen das Skigebiet bestätigen den Grünen Klubobmann Mair, dass Verstöße gegen das Tiroler Naturschutzgesetz nicht ohne Folgen bleiben. 

„Auch Skigebietsbetreiber haben sich an Gesetze zu halten und wir sind entschlossen, das Naturschutzgesetz durchzusetzen",

so Mair, der sich in Zukunft sogar noch stärkere Konsequenzen vorstellen könnte. 

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