Umfrageergebnis
Viele finden härtere Strafen für Raser gerechtfertigt – Umfrage der Woche

Seit 1. September müssen Raser tiefer in die Tasche greifen: Mit dem Raserpaket wurden die Strafen teilweise mehr als verdoppelt. Auch illegale Straßenrennen sind nun ein eigener Strafbestand. | Foto: Archiv
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  • Seit 1. September müssen Raser tiefer in die Tasche greifen: Mit dem Raserpaket wurden die Strafen teilweise mehr als verdoppelt. Auch illegale Straßenrennen sind nun ein eigener Strafbestand.
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TIROL (SKN). Seit 1. September müssen Raser tiefer in die Tasche greifen: Mit dem Raserpaket wurden die Strafen teilweise mehr als verdoppelt. Auch illegale Straßenrennen sind nun ein eigener Strafbestand.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zum neuen "Raserpaket"

In unserer Umfrage der Woche wollten wir von euch wissen, was ihr vom neuen Raserpaket hält. Ab 1. September müssen Autofahrer für zu schnelles Fahren tiefer in die Tasche greifen.

Hier das Ergebnis unserer Umfrage

  • Insgesamt haben 306 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage zum Raserpaket - also den höheren Strafen für zu schnelles Fahren teilgenommen
  • 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer finden höhere Strafen für Rasen gerechtfertigt.
  • 75 Leserinnen und Leser geben an, dass die Strafen durchaus höher sein könnten. Die Schweiz könnte hier Vorbild sein.
  • 101 Personen finden die bisherigen Strafen als ausreichend hoch.
Umfrageergebnis zum Raserpaket: Wir wollten von euch wissen, was ihr von den höheren Strafen für Rasen hält. | Foto: BB Tirol
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Bei unserer Umfrage der Woche zum Raserpaket haben 306 Leserinnen und Leser teilgenommen. 42,5 Prozent finden die höheren Strafen, die teils doppelt so hoch sind wie vor der Gesetzesnovelle, durchaus gerechtfertigt. 33 Prozent geben an, dass auch die bisherigen Strafen ausreichend gewesen wären. Nur 24,5 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wünschen sich für Raserei Strafen, wo das extrem schnelle Fahren, sehr schnell, sehr teuer wird. In der Schweiz droht Gefängnis, Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Autos und extrem hohe Strafen, die abhängig vom Einkommen sind.

Das neue "Raserpaket" ab 1. September

Im März 2021 beschloss der Ministerrat ein Maßnahmenpaket gegen Raserinnen und Raser. Mit 1. September trat das sogenannte Raserpaket in Kraft. Die Hauptpunkte des Maßnahmenpakets sind die Erhöhung der Strafen für gefährliches Rasen und der Führerscheinentzugsdauer. In Exzremfällen droht eine psychologische Untersuchung. Die Beteiligung an illegalen Straßenrennen gilt nun als eigenes Delikt.

Wird nun das vorgeschriebene Geschwindigkeitslimit im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschritten, muss mit einem deutlich längerem Führerscheinentzug gerechnet werden. Gleichzeitig wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt. So stieg das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro.

"Und es geht auch darum, wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können. Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle." (ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer)

Allerdings seien nun auch erhöhte Kontrollen entscheidend, so Martin Hoffer. Diskutiert wird noch die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei Wiederholungstätern.

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Das neue Raserpaket im Detail

In Österreich gibt es ein Problem mit extremen Rasern, so Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Mit dem neuen Maßnahmenkatalog soll nun der Kampf gegen Raser möglich sein.

"Hier gibt es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen.“ (Leonore Gewessler)

Die Maßnahmen im Detail

  • Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit.
  • Verdoppelung der Mindestentzugsauer des Führerscheins au einen Monat bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h.
  • Verdoppelung der Mindestentzugsauer des Führerscheins im Wiederholungsfall auf drei Monate.
  • Wird das Geschwindigkeitslimit mehr als 80/90 km/h überschritten, gilt "besonders gefährliche Verhältnisse". Es folgen sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung.
  • Bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen verdoppelt sich der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre.
  • Illegale Straßenrennen werden als "besonders gefährliche Verhältnisse" beziehungsweise besondere Rücksichtslosigkeit gelistet. Auch die Unterstützung zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer wird gleich bestraft. Es folgt der Entzug des Führerscheins für sechs Monate. Im Wiederholungsfall gibt es spätestens eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Kampf der Raserei – Vorbild Schweiz

Vielen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ist das Raserpaket noch zu harmlos und die Strafen zu wenig streng. Sie nennen die Schweiz häufig als Beispiel und fordern einen Strafrahmen wie in der Eidgenossenschaft.
Bereits 2013 wurden in der Schweiz die Strafen erhöht. Seit damals gilt mit dem sogenannten Raserparagraph jeder als Straftäter, der abhängig vom Tempolimit bestimmte Geschwindigkeiten überschreitet.
Generell wird zwischen zu schnellem Fahren und Rasen unterschieden. Als Raser gilt, wer die Geschwindigkeitslimits wie folgt überschreitet:

  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt, diese aber um mindestens 40 km/h überschritten wurde
  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt, diese aber um mindestens 50 km/h überschritten wurde
  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h liegt, diese aber um mindestens 60 km/h überschritten wurde
  • wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 80 km/h liegt, diese aber um mindestens 80 km/h überschritten wurde

Wer in der Schweiz rast –  also eine "besonders krasse Missachtung der Geschwindigkeit" – muss mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren rechnen. Weiters kann ein Gericht die Beschlagnahme des Fahrzeugs anordnen. Der Führerschein wird für mindestens zwei Jahre eingezogen. Um den Schein zurück zu bekommen, braucht es ein positives verkehrspsychologisches Gutachten.

Auch im Strafrahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen gibt es in der Schweiz Unterschiede. Einen fixen Betrag (Buße /Busse) bezahlt man lediglich, wenn es sich es um eine Übertretung von bis zu 20 km/h außerorts, bis 15 km/h innerorts und bis 25 km/h auf der Autobahn handelt.

Wirklich teuer wird es danach: Denn fährt man also noch schneller, wird die Geldstrafe von einem Gericht festgelegt. Diese richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Temposünders. Zusätzlich wird die Schwere der Geschwindigkeitsübertretung berücksichtigt. Als Grundlage dient das Nettoeinkommen des Verkehrssünders.

Nicht angepasste Geschwindigkeit Hauptunfallursache bei tödlichen Unfällen

Kürzlich wurde die Unfallsstatistik – Verkehrsunfälle mit Personenschaden – für 2020 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen deutlich, dass in Österreich nicht angepasste Geschwindigkeit Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle ist. 110 Menschen kostete dies ihr Leben, 2019 waren es 103 und 2018 98 Personen.

2020 gab es in Tirol 3.321 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 4.040 Personen verletzt und 26 Menschen getötet. Bei 145 Unfällen mit Fahrerflucht wurden 165 Personen verletzt. Zu den meisten Unfällen kam es im Stadtgebiet von Innsbruck (794 Unfälle). Neben Imst gab es auch hier die meisten Toten nach einem Verkehrsunfall. 

Regelmäßig führt die Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen durch. Zusätzlich gibt es Section Control-Anlagen, die eine Durchschnittsgeschwindigkeit messen und fixe Radaranlagen. Im Jahr 2020 wurden österreichweit 4,9 Millionen Geschwindigkeitsübertretungen gemessen. Auf Tirol fallen hier 502.742 Übertretungen. Die meisten Übertretungen gab es in Niederösterreich (937.969) und Oberösterreich (932.268)

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