Landtagswahl 2022
Wie gebe ich die Wahlkarte ab?

Wer nicht selbst in die Wahlkabine geht, hat eventuell eine Wahlkarte beantragt. Hierfür gibt es verschiedene Wege sie abzugeben. | Foto: Pixabay/ulleo (Symbolbild)
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  • Wer nicht selbst in die Wahlkabine geht, hat eventuell eine Wahlkarte beantragt. Hierfür gibt es verschiedene Wege sie abzugeben.
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Wer nicht persönlich am kommenden Sonntag, den 25. September, ins Wahllokal geht, der hat wohl eine Wahlkarte beantragt. Doch wie gebe ich diese ab, was sind die Fristen?

TIROL. Noch bis Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr können Wahlkarten mündlich in der eigenen Gemeinde beantragt werden. Neben der Beantragung sind zudem auch für die Abgabe der Wahlkarten Fristen zu beachten.

Persönlich, per Post oder am Wahlsonntag im Wahllokal

Persönlich kann man die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in jener Gemeinde, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist, abgegeben. Auch eine beauftragte Person kann die Wahlkarte in der Gemeinde vorbeibringen.

Die Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden. Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt das Land Tirol. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 23. September 2022, in der Gemeinde eintreffen. Auch hier gilt die Dauer des Postwegs zu beachten.

Es gibt verschiedene Wege die ausgefüllte Wahlkarte abzugeben. | Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
  • Es gibt verschiedene Wege die ausgefüllte Wahlkarte abzugeben.
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Die Wahlkarte kann aber auch am Wahltag selbst im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis die/der WählerIn eingetragen ist, abgegeben werden. Entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden kann die Wahlkarte nicht abgeben werden.

Was man nicht vergessen sollte

Nach dem Erhalt der Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel (Zustellung nach schriftlicher Beantragung per Post, bei mündlicher Beantragung direkt von der Gemeinde) ist dieser persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu legen und dieses wiederum in die Wahlkarte zu geben. Nach dem Verschließen muss die/der WählerIn auf der Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben.

Alles zur Landtagswahl auf unserer Themenseite

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Wer nicht selbst in die Wahlkabine geht, hat eventuell eine Wahlkarte beantragt. Hierfür gibt es verschiedene Wege sie abzugeben. | Foto: Pixabay/ulleo (Symbolbild)
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