Teuerungen
2,6 Millionen Euro für Mindestsicherung
Die Unterstützung für die Mindestsicherung wird in Tirol ausgeweitet. Mit diesen Maßnahmen möchte man gegen die aktuellen Teuerungen vorgehen. So beträgt die Erhöhung der Beträge für die Sicherung des Wohnbedarfs 15 Prozent.
TIROL. Die Teuerungen sind gerade für Menschen, die bereits zuvor knapp an der Armutsgrenze lebten, eine enorme Belastung. Besonders bei den Wohnkosten können die Preissteigerungen den Verlust des Wohnraums bedeuten. Dies möchte man in der Landesregierung verhindern und beschloss kürzlich ein Paket von 2,6 Millionen Euro zur Sicherung des Wohnbedarfs. Die Gelder sollen als Leistung der Mindestsicherung ausbezahlt werden.
Weitere Maßnahme des Anti-Teuerungspakets
Mit den zusätzlichen Geldern zur Sicherung des Wohnbedarfs wurde somit eine weitere Maßnahme des Anti-Teuerungspakets umgesetzt.
„Mit den 2,6 Millionen Euro zusätzlich ergreifen wir eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung armutsbetroffener Menschen, die mit den Auswirkungen der Teuerung besonders zu kämpfen haben.“,
betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.
Durch die Aufstockung der Beiträge zur Sicherung des Wohnbedarfs erhalten die betroffenen Haushalte zwischen acht und 15 Prozent mehr Unterstützung. Um welchen Prozentsatz die Höchstwerte der Beiträge aufgestockt wurden, hängt sowohl von der Größe des Haushalts wie auch dem Standort des Wohnraums ab.
So bekam ein Zweipersonenhaushalt in der Stadt Innsbruck bisher maximal 730 Euro an monatlicher Unterstützung, jetzt beträgt die Unterstützung 820 Euro. Eine vierköpfige Familie in Lienz erhält statt der bisherigen 630 Euro an monatlichem Höchstwert 730 Euro (15 Prozent mehr). Der/dem BewohnerIn eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft in Imst stehen statt der vorherigen 370 Euro acht Prozent mehr, nämlich 400 Euro, zu.
Bedarf und Leistungen der Mindestsicherung
Die Mindestsicherung ist als Hilfeleistung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.
Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionsbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt).
Die Leistungen der Mindersicherung:
- Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts: Durch pauschale monatliche Geldleistungen wird der wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Benützung der Verkehrsmitteln usw. abgegolten.
- Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs: Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und andere Abgaben gewährt. Hier gelten die angeführten Höchstsätze für die Zuschüsse.
- Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt werden.
Mehr zum Thema auf MeinBezirk.at:
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.