Insolvenz von 123-Transporter
Das rät die AK Tirol betroffenen Kunden

- Über die Firma 123-Transporter wurde am Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Die AK Tirol berät betroffenen Kundinnen und Kunden.
- Foto: 123-Transporter
- hochgeladen von Angelina Koidl
Nach der Insolvenz der Firma 123 Shared Mobility GmbH sind viele Tiroler Kundinnen und Kunden verunsichert. Die Arbeiterkammer Tirol erklärt, was nun zu tun ist, um Kautionen und Forderungen bestmöglich zurückzubekommen.
TIROL. Über das Vermögen der Firma 123 Shared Mobility GmbH, bekannt unter dem Namen 123-Transporter, wurde am Landesgericht Wiener Neustadt mit Wirkung vom 7. Oktober 2025 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Die Konsumentenschützerinnen und -schützer der AK Tirol berichten, dass sie in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden über nicht zurückgezahlte Kautionen, automatisch verhängte „Vertragsstrafen“ und weitere Ungereimtheiten erhalten haben. Nun führt ein Insolvenzverwalter das Verfahren. Er prüft, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist. Sollte dies nicht gelingen, droht ein Anschlusskonkurs – mit entsprechend geringerer Rückzahlungsquote für die Gläubiger.
Was betroffene Kunden jetzt tun können
Die AK Tirol rät allen Betroffenen, rasch zu handeln, um offene Forderungen – etwa Kautionen oder unrechtmäßige Vertragsstrafen – geltend zu machen.
1. Rückbuchung („Chargeback“) bei der Bank beantragen:
Wer Kaution oder Vertragsstrafe per Debit- oder Kreditkarte bezahlt hat, kann versuchen, eine Rückbuchung (Chargeback) über die eigene Bank zu veranlassen.
Dazu sollten Kund:innen:
- sich an die Bank wenden, die die Karte ausgestellt hat,
- um das Reklamationsformular bitten oder online im Banking-Bereich eine Umsatzreklamation starten,
- Belege wie Rückforderungsnachweise oder Übergabebestätigungen beilegen.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf Rückbuchung besteht nicht – die Bank entscheidet im Einzelfall.
Frist: In der Regel innerhalb von 120 Tagen ab Transaktionsdatum – je früher, desto besser.

- Kundinnen und Kunden, die Kaution oder Vertragsstrafen per Debit- oder Kreditkarte bezahlt haben, können versuchen, bei ihrer Bank ein sogenanntes "Charge-Back" (Rückzahlung) zu erwirken.
- Foto: BRS (Symbolbild)
- hochgeladen von MeinBezirk Tirol
2. Forderung beim Insolvenzgericht anmelden:
Ab sofort können offene Forderungen auch direkt beim Insolvenzgericht Wiener Neustadt angemeldet werden.
Dabei ist zu beachten:
- Die Anmeldung ist kostenpflichtig (31 Euro).
- Eine Rückzahlung erfolgt – wenn überhaupt – nur in Höhe der angestrebten Quote von maximal 20 Prozent.
- Bei einem Anschlusskonkurs kann die Quote noch deutlich geringer ausfallen.
Weitere Informationen und Fristen sind unter https://edikte.justiz.gv.at
abrufbar (Suchbegriff: „123 shared“). Die Aktenzahl lautet 11 S 114/25 p.

- Bei Eröffnung des Sanierungsverfahrens können betroffene Kundinnen und Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden.
- Foto: Filmfoto/panthermedia.net
- hochgeladen von Thomas Geineder
Ermittlungen gegen Geschäftsführer
Laut Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen den Geschäftsführer des Unternehmens wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Veruntreuung. Wer den Verdacht hat, geschädigt worden zu sein, kann bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten und sich als Privatbeteiligter anhängen.
Für Hilfe und Beratung steht die AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/225522 – 1818 zur Verfügung.
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