Arbeitnehmerveranlagung
Funktion bei "FinanzOnline" funktioniert nicht

Wer seine Arbeitnehmerveranlagung auf FinanzOnline durchführt, wird eventuell keine korrekten Ergebnisse bei der Funktion "Vorberechnung" erhalten.  | Foto: Pixabay/FirmBee (Symbolbild)
  • Wer seine Arbeitnehmerveranlagung auf FinanzOnline durchführt, wird eventuell keine korrekten Ergebnisse bei der Funktion "Vorberechnung" erhalten.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Wer aktuell seine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr im Online-Portal "FinanzOnline" durchführen will, sollte gewarnt sein. Die Arbeiterkammer Tirol berichtet, dass die Funktion der "Vorberechnung" nicht funktioniert und falsche Ergebnisse liefert.
 

Programmierfehler führt zu falschen Ergebnissen

Die Funktion der "Vorberechnung" auf FinanzOnline liefert falsche Ergebnisse aufgrund eines Programmierfehlers. Personen, die momentan also ihre Arbeitnehmerveranlagung durchführen, sollten daher Vorsicht walten lassen. 

Im Detail fällt der Berechnungsfehler beim in 2019 neu eingeführten Familienbonus Plus sowie beim Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag auf. Entweder sind die genannten Beträge gar nicht oder in nicht korrekter Höhe aufgeführt. 
Die Unsicherheiten bei den Steuerpflichten sind dementsprechend, wenn sie eine Gutschrift erwarten, stattdessen allerdings auf dem Bildschirm bzw. auf dem Steuerberechnungsblatt mit einer Nachzahlung konfrontiert werden. 

"Wurde beispielsweise der Familienbonus Plus bereits 2019 während des Jahres beim Arbeitgeber beantragt, so wird dieser bei der Vorberechnung fälschlich aufgrund eines Programmfehlers nicht mehr berücksichtigt, dementsprechend scheint eine sehr hohe Steuernachzahlung auf",

erläutert die Arbeiterkammer Tirol.

Finanzministerium muss Programmierfehler beheben

Die AK Tirol fordert eine schnellstmögliche Fehlerbehebung seitens des Finanzministeriums. Zudem sollte, bis zum Zeitpunkt der Korrektur, ein Vermerk auf FinanzOnline angebracht werden, der auf die fehlerhafte Funktion aufmerksam macht. 

Zwar werden die meisten Personen erst nach dem 29.02. ihre Arbeitnehmerveranlagung durchführen können, da bis dahin alle Jahreslohnzettel übermittelt worden sein müssen, jedoch kann man schon im Vorfeld eine funktionierende Berechnung erwarten, so die AK Tirol. 

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