ÖGB Tirol
Hitze.App erleichtert Hitzefrei-Regelung am Bau
Unter der aktuellen Hitzewelle leiden vor allem die ArbeitnehmerInnen auf den Baustellen. Sie sind bei den Temperaturen Extremsituationen ausgesetzt. Die Hitze.App ermöglicht ihnen aber nun, die Hitzefrei-Regelung leichter in Anspruch nehmen zu können.
TIROL. Eine App kann in der aktuellen Hitzewelle eine wesentliche Erleichterung für BauarbeiterInnen bringen. Diese können nämlich ab 32,5 Grad Celsius die Hitzefrei-Regelung in Anspruch nehmen. Die Hitze.App stellt übers Handy eine „Echtzeit-Schnittstelle“ zu der nächstgelegenen Messstelle der ZAMG her und übermittelt ein Warnsignal auf die App, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht wurden.
Damit ist zu 100 % gewährleistet, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt sind. In den Wintermonaten (ab 1. November) stellt sich die App von einer „Hitze.App“ auf eine „Kälte.App“ um und informiert die BauarbeiterInnen, sobald -10 Grad Celsius erreicht wurde.
Elf Hitzetage in 2019
2019 ging als ein Rekordsommer in Tirol in die Geschichte ein. Insgesamt gab es elf solcher Hitzetage und 8.308 Schlechtwetterstunden für insgesamt 3.025 ArbeiterInnen. Diese Extremen Hitzetage werden in Folge des Klimawandels immer mehr und die ArbeitnehmerInnen auf dem Bau sind dem völlig schutzlos ausgesetzt. Da kommt die Hitze.App wie gerufen.
"Im Sommer ist Bau-Hauptsaison, enge Fertigstellungstermine erschweren die Situation, es fallen die meisten Überstunden an. Dazu kommen Hitze, Lärm, Staub, Stress, gefährliche Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsbelastungen. [...]Die Hitze.App stellt somit einen enorm wichtigen Schutz für die Beschäftigten dar!“,
freut sich deshalb Christian Hauser, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz.
Bis dato hatten zu den Messstellen der ZAMG nur Arbeitgeber Zugang, was große Unsicherheit und Diskussionen unter den Beschäftigten verursachte. Das gehört dank der Hitze.App nun der Vergangenheit an.
Hier kann man die Hitze.App downloaden:
IOS und Android
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