GPA Tirol
Maskenbefreiung bei 3-G-Nachweis gefordert
TIROL. Nicht mehr lange und die Maskenpflicht im Handel soll fallen. Ausgenommen sind dabei allerdings Geschäfte des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Supermärkte. Für die Gewerkschaft GPA Tirol ist dies eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Handel.
Maskenbefreiung durch 3-G-Nachweis gefordert
Der Handel soll ab dem 22. Juli von der Maskenpflicht befreit werden – außer Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte. Für die Gewerkschaft GPA Tirol ist dies ein "Hohn gegenüber den Beschäftigten", sie spricht von einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft im Handel". MitarbeiterInnen, die einen 3-G-Nachweis erbringen können, sollten von der Maskenpflicht befreit werden, fordert die Gewerkschaft.
Die körperliche Belastung, die man allein im Lebensmittelhandel zu bewältigen hätte, wäre mit Maske und in der Sommerhitze nicht zumutbar, so das Argument gegen die Maske.
"Dazu kommt, dass der Lebensmittelhandel definitiv kein ‚Corona-Hotspot“ ist“,
argumentiert Süleymann Kilic, stv. Wirtschaftsbereichsvorsitzender des Handels in der Gewerkschaft GPA Tirol und selbst Betriebsrat in einer großen Lebensmittelhandelskette.
"Wie kann man jemandem erklären, dass er im Einkaufszentrum im einen Geschäft eine Maske tragen muss und im anderen – ebenfalls im geschlossenen Raum – wiederum nicht?"
fragt sich ebenfalls David Schumacher, zuständiger Regionalsekretär in der Gewerkschaft GPA Tirol.
In einem Offenen Brief hatten sich Handelsbeschäftigte und Gewerkschaft GPA an Bundeskanzler Sebastian Kurz gewandt und einerseits eine Befreiung der Maskenpflicht bei 3-G-Nachweis und andererseits die Auszahlung des „Corona-Bonus“ auch für die Handelsbeschäftigten gefordert.
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