Ausgleichstaxe in der Kritik
ÖGB fordert Reform bei Inklusionsthemen
- Der ÖGB bezeichnet die Ausgleichstaxe als eine Möglichkeit für Unternehmen, sich von der Beschäftigungspflicht „freizukaufen“.
Symbolbild. - Foto: Pixabay/svklimkin
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Für Unternehmen in Österreich gilt eine Beschäftigungspflicht: Betriebe mit 25 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind verpflichtet pro 25 Beschäftigten mindestens einen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, müssen die Betriebe eine monatliche "Ausgleichstaxe" zahlen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund kritisiert die derzeitigen Inklusionsstandards.
TIROL. In mehreren Bereichen der Inklusion sieht der ÖGB dringenden Handlungsbedarf. Inklusive Bildung solle von Beginn an ansetzen, die Ausgleichstaxe solle durch ein Bonus-Malus-System ersetzt werden und alte Finanzierungssysteme sollen an heutige Anforderungen angepasst werden, betont der ÖGB.
"Es ist ein gesellschaftliches No-Go, dass Unternehmen die vorgeschriebene Quote nicht erfüllen und beschämend, dass hier überhaupt mit Strafzahlungen gearbeitet werden muss. Nicht nur Menschen mit Behinderung haben damit kaum Möglichkeiten zu echter Integration, auch die Unternehmen und die Mitarbeiter:innen selbst verpassen dabei die Chance auf ein vielfältiges Team und die Bereicherung durch wesentliche soziale Kompetenzen",
meint Sonja Föger-Kalchschmied, geschäftsführende Landesvorsitzende des ÖGBs. Abgelöst werden solle die Ausgleichstaxe durch ein Bonus-Malus-System für die Betriebe. Laut dem ÖGB wären in Tirol rund 2.000 Betriebe verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Rund 80 Prozent kämen der Pflicht jedoch nicht nach.
- "Es ist ein gesellschaftliches No-Go, dass Unternehmen die vorgeschriebene Quote nicht erfüllen und beschämend, dass hier überhaupt mit Strafzahlungen gearbeitet werden muss.", meint ÖGB-Landesvorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied.
- Foto: ÖGB Tirol
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Die Höhe der Ausgleichstaxe richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Laut Arbeiterkammer kann die Ausgleichstaxe je nach Betriebsgröße bis zu 512 Euro pro Monat betragen. Die Ausgleichstaxe wird in einen Fonds des Sozialministeriums eingezahlt, aus dem verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Inklusion finanziert werden.
Gleichberechtigter Zugang zu Bildung
Im schulischen System solle ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ermöglicht werden. Dazu brauche es einen schrittweisen Abbau trennender Strukturen wie etwa Sonderschulen. Dazu sagt Föger-Kalchschmied:
"Solange bestimmte Schulen und Ausbildungswege für Menschen mit Behinderungen faktisch nicht offenstehen, kann von echter Chancengleichheit keine Rede sein. Inklusion muss bereits von klein auf gelebt werden. Gemeinsames Lernen kann Ängste und Vorurteile nehmen bzw. gar nicht erst entstehen lassen und den Grundstein für eine inklusive Gesellschaft und Arbeitswelt legen."
Zudem spricht sich die ÖGB Chefin für einen uneingeschränkten Zugang zur Sekundarstufe II, also beispielsweise zu polytechnischen Schulen, berufsbildenden Schulen sowie höheren Schulen aus.
- "Gemeinsames Lernen kann Ängste und Vorurteile nehmen bzw. gar nicht erst entstehen lassen und den Grundstein für eine inklusive Gesellschaft und Arbeitswelt legen.", erklärt ÖGB-Landesvorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied.
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Fördersystem nicht mehr zeitgemäß
Weitergehend seien die sonderpädagogischen Förderangebote in Tirol nicht an aktuelle Anforderungen angepasst. Aufgrund eines veralteten Quotendeckels des Bundes erhielten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf laut ÖGB lediglich rund die Hälfte der benötigten Förderstunden.
„Diese Finanzierung ist seit 30 Jahren gleichgeblieben, obwohl der Bedarf seitdem deutlich gestiegen ist“,
erklärt Föger-Kalchschmied. Die finanziellen Mittel müssten an heutige Bedingungen angepasst werden, fordert die Gewerkschafterin.
Für den ÖGB besteht sowohl am Arbeitsmarkt als auch im Bildungsbereich weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Neben einer Reform der Beschäftigungspflicht fordert die Gewerkschaft mehr Investitionen in inklusive Bildungsangebote sowie eine zeitgemäße Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung.
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