ÖGB Tirol
Quarantäne-Aus sei "fahrlässig" und eine Zumutung

Aus für die Quarantäne-Regelung. Die Bundesregierung sieht darin keine Notwendigkeit mehr. Der ÖGB Tirol kritisiert diese Entscheidung scharf.  | Foto: Pixabay/Tumisu (Symbolbild)
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  • Aus für die Quarantäne-Regelung. Die Bundesregierung sieht darin keine Notwendigkeit mehr. Der ÖGB Tirol kritisiert diese Entscheidung scharf.
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Das Aus für die Corona-Quarantäne soll ab dem 1. August in Österreich in Kraft treten. Für "fahrlässig" hält dies der ÖGB Tirol-Vorsitzende Philip Wohlgemuth. Diese Entscheidung wäre eine "absolute Zumutung" gegenüber den Risikogruppen.

TIROL. Die Corona-Infektionszahlen steigen stetig, doch die Bundesregierung hat ein Aus für die Quarantäne beschlossen. Eine "fahrlässige" Entscheidung, wie der ÖGB Tirol scharf kritisiert. Allem voran Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth, der die Aufgabe der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen nicht nachvollziehen kann. 

Das Aus der Quarantäne-Regelung sieht ÖGB Tirol-Wohlgemuth als Zumutung für die Risikogruppen.  | Foto: ÖGB Tirol
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"Arbeitende Menschen dem Virus auszuliefern, ist absolut fahrlässig. Diese Entscheidung ist eine absolute Zumutung gegenüber Menschen mit Vorerkrankungen, älteren Beschäftigten und Menschen, die zu Recht großen Respekt vor der Krankheit haben!“

Covid als Berufskrankheit?

Offen sind für den Gewerkschafter zudem rechtliche Fragen wie beispielsweise die Haftung, außerdem fordert er die längst überfällige Anerkennung von Covid als Berufskrankheit.

„Wenn man seine Großeltern im Pflegeheim besuchen möchte, braucht man einen negativen Corona-Test. Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Langzeitpflegebereich sollen ab August aber trotz positivem Corona-Test schwerkranke oder betagte Menschen pflegen“,

fasst Wohlgemuth die geplante Verordnung zusammen.
Er befürchtet ebenso einen zunehmenden Druck auf die Menschen, trotz Symptomen arbeiten zu gehen. Dabei sollte man sich im Krankheitsfall schonen und andere Menschen vor einer Infektion schützen.
Ganz davon abgesehen, wäre es unverantwortlich, am Coronavirus erkrankte Pflegekräfte PatientInnen pflegen zu lassen. 

Rechtliche Unklarheiten

Besonders rechtlich sind viele Fragen in den Augen des ÖGB-Vorsitzenden noch ungeklärt. Wer wird zum Beispiel im Falle einer Ansteckung die Haftung übernehmen? Denn grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. 

"Wie schaut es damit aus, wenn Corona-Infizierte Seite an Seite mit Nicht-Erkrankten arbeiten“?,

so eine der Fragen Wohlgemuths.
Er fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr, die Anerkennung von Covid als Berufskrankheit. 

„Mit dem Aus für die Quarantäne steigt das Risiko, sich am Arbeitsplatz anzustecken, erheblich. Im Ernstfall braucht es für die Betroffenen eine bessere Absicherung. Daher sollte Covid endlich als Berufskrankheit anerkannt werden.“

Immerhin würde die Risikogruppenregelung verlängert. Das wäre ein kleiner Lichtblick für besonders gefährdete Beschäftigte, so Wohlgemuth. 

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