Heizen
"Sauberes Heizen" auch für einkommensschwache Haushalte

Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader: "Einkommensschwache Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser [werden] besonders [...] unterstützt, wenn sie ihre Heizanlagen von fossilen auf umweltschonende Systeme umrüsten“. | Foto: © Land Tirol/G.Berger
  • Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader: "Einkommensschwache Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser [werden] besonders [...] unterstützt, wenn sie ihre Heizanlagen von fossilen auf umweltschonende Systeme umrüsten“.
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TIROL. Mit dem neuen Förderangebot des Bund und Landes können künftig auch einkommensschwache Haushalte auf klimaverträgliche Heizungssysteme wechseln. 

Förderung von bis zu 100 Prozent

Dank des neuen Förderangebots können auch einkommensschwache Haushalte ihre fossil betriebenen Heizungen auf klimaverträgliche Heizungssysteme umstellen. Es kann sogar eine Förderung von bis zu einhundert Prozent der Kosten beantragt werden.

„Gemeinsam mit dem Bund beteiligt sich auch das Land Tirol an dieser neuen Förderung. Demnach werden einkommensschwache Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser besonders dabei unterstützt, wenn sie ihre Heizanlagen von fossilen auf umweltschonende Systeme umrüsten“,

erläutert Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader dazu.
Dazu gehören Anschlüsse an Nah- oder Fernwärme, Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen.

Wer kann die neue Förderung beantragen?

Die neue Förderung gilt für von der/m EigentümerIn mit Hauptwohnsitz bewohnte Haushalte, deren Einkommen zum Beispiel bei einem Einpersonenhaushalt 1.454 Euro netto nicht übersteigt. Diese können um eine Förderung der Gesamtkosten in Höhe von 100 Prozent ansuchen. Eine 75-prozentige Förderung erhalten Haushalte, deren Einkommen 1.694 Euro netto nicht übersteigt.

Die Förderungsaktion ist vorerst auf Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser beschränkt und bis zum Jahr 2025 befristet. Die Unterstützung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Der Bund stellt den Ländern im heurigen Jahr 140 Millionen Euro sowie in den Jahren 2023 bis 2025 190 Millionen Euro zur Verfügung.
HIER gibt es weitere Infos

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