Ausbildung
Vielseitige Lehre: Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz

Vielseitiger könnte ein Lehrberuf kaum sein – Schriftverkehr, Kundenberatungen und pharmazeutischen Tätigkeiten | Foto: Pixabay
  • Vielseitiger könnte ein Lehrberuf kaum sein – Schriftverkehr, Kundenberatungen und pharmazeutischen Tätigkeiten
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TIROL. Bei Krankheiten und Beschwerden ist der Weg zur Apotheke für uns selbstverständlich. Der pharmazeutisch-kaufmännische Assistent, kurz PKA, sorgt für die nötigen Vorräte an Antibiotika & Co. und stellt sicher, dass wir auch für die nächste Grippe-Welle gut gerüstet sind.

Was macht ein PKA?

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten unterstützen mit ihren vielfältigen Tätigkeiten Apotheker bei deren täglichen Aufgaben. Sie kümmern sich um die Verfügbarkeit von Medikamenten in Apotheken und Drogerien. Dazu bestellen sie fehlende Arzneimittel und sorgen für die richtige Lagerung. Zudem sind sie für verschiedene Bürotätigkeiten zuständig, unter anderem die Buchhaltung. Im Verkauf beraten sie Kunden über freiverkäufliche Arzneimittel und arbeiten auch bei der Erstellung von Werbemitteln mit. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der PKA ist die Arbeit im Labor. Dazu gehören beispielsweise die Herstellung von Arzneimitteln, wie Salben, Tinkturen oder Tropfen, sowie das Reinigen und Desinfizieren von Behältern, Geräten und Werkzeugen. In dieser Lehre lernt man auch, was pharmazeutische Fachbegriffe bedeuten, welche Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole es bei Chemikalien gibt und wie man Marketingmaßnahmen durchführt.

Voraussetzungen für die Lehre

Wie bei jeder Lehrlingsausbildung muss man für die Lehre des PKA zumindest die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen haben. Darüber hinaus sind gute Noten in Chemie, Mathe und Deutsch, gute analytische Fähigkeiten, Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein sowie eine sorgfältige und genaue Arbeitsweise wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf.

Ablauf der Lehre

Du interessierst Dich für den Beruf der PKA? Dann möchtest Du sicher wissen: Wie werde ich Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent?
Deine Lehre ist dual aufgebaut, das heißt Du bist abwechselnd im Lehrbetrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb erlernst Du die praktische Seite des Berufsbildes Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und übernimmst konkrete Aufgaben. In der Berufsschule wird Dir dagegen das nötige theoretische Hintergrundwissen vermittelt.
Die Lehrzeit beträgt drei Jahre. 91 Prozent der Lehrlinge im Jahr 2020 waren weiblich. Am Ende deiner Lehre nimmst Du an der Lehrabschlussprüfung teil, die sich aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung zusammensetzt. Weitere Infos zur Prüfung sowie den Inhalten und dem Ablauf der Lehre findest Du in der  Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten.

Arbeitsorte

Nach der Lehre arbeitet man in Apotheken, bei pharmazeutischen Großhändlern, in der Pharmaindustrie oder auch bei Krankenkassen und Apothekerverbänden. Die Arbeitsorte können Büros, Lager, Verkaufsräume, aber auch das Labor sein.

Verdienst

Das Gehalts-Barometer zeigt, dass das durchschnittliche kollektivvertragliche Lehrlingseinkommen (Lehrlingsentschädigung) bei der Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenz im Vergleich zu anderen kaufmännischen Berufen im oberen Gehaltsbereich liegt. Im ersten Lehrjahr verdient man im Durchschnitt 765 Euro, im zweiten Jahr bereits 965 Euro und im letzten Ausbildungsjahr 1.251 Euro. Die Höhe des Gehalts als PKA ist abhängig von Berufserfahrung, Arbeitsort und Branche. Wenn der Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, dann ist auch der Verdienst als Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent fest geregelt. Welcher spezielle Kollektivvertrag im Einzelfall gilt, hängt unter anderem von Branche und Region ab.
Das Einstiegsgehalt richtet sich nach der kollektivvertraglichen Beschäftigungsgruppe. Ein ausgelernter Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent wird in der Regel in die unterste Gruppe für Angestellte mit abgeschlossener Lehrausbildung eingestuft. Im Schnitt kann man mit etwa 1.670 bis 1.700 Euro brutto Einstiegsgehalt rechnen.

Aufstieg und Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als Gewerbeinhaber, Pächter oder Geschäftsführer besteht für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten im reglementierten Gewerbe „Drogist". Allerdings ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.
Weiters können Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten im Handelsgewerbe tätig sein. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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