ÖGB Tirol
Was gilt derzeit für schwangere Arbeitnehmerinnen?
TIROL. Die Geschäfte haben wieder geöffnet, zwar unter gewissen Maßnahmen, die meisten ArbeitnehmerInnen sind allerdings wieder an ihrem Arbeitsplatz. Doch was gilt derzeit für schwangere Arbeitnehmerinnen? Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär, Marc Deiser, informiert.
ÖGB hält an Freistellung für Schwangere fest
Derzeit gibt es keine spezielle Covid-19-Rechtsgrundlage für eine Freistellung aus medizinischen Gründen für schwangere Arbeitnehmerinnen. Trotzdem der geltenden Vorgabe des Tragens eines Mundschutzes, besteht der ÖGB Tirol weiterhin auf eine umgehende Freistellung von Schwangeren Arbeitnehmerinnen, nach wie vor besteht ein Infektionsrisiko, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.
Wie es von der Rechtslage her aussieht, erläutert Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär, Marc Deiser:
„Bei Tätigkeiten mit COVID-19-Erkrankten oder Verdachtsfällen kommt das Beschäftigungsverbot zu Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zur Anwendung. Das bedeutet, dass werdende Mütter in einem anderen Bereich eingesetzt werden müssen. Wenn das nicht möglich ist, sind sie umgehend von der Arbeit unter Entgeltfortzahlung freizustellen.“
Für Schwangere sei zudem das Tragen von Schutzmasken FFP2 oder FFP3, aber auch FFP1 nicht zulässig, da die Atmung dadurch erschwert wird. Die Masken dürfen nur eine Stunde am Stück getragen werden, danach muss eine Pause eingelegt werden. Ebenso im Fall von Übelkeit, Schwindel oder Kopfschmerzen.
Als geeignete Maßnahmen schlägt der ÖGB-Rechtsexperte Homeoffice oder Einzelarbeit vor, doch trotzdem sollten werdende Mütter keinem unnötigen Risiko ausgesetzt werden.
ÖGB-Vorsitzender Wohlgemuht bleibt dabei:
"Schwangere Dienstnehmerinnen sollten umgehend vom Dienst freigestellt werden!“
Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
ÖGB TIROL Vorzeitiger Mutterschutz gefordert
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.