Landeskriminalamtes NÖ
Einbrecherbande wurde im Bezirk Tulln gestoppt
Fünfköpfige Einbrecherbande konnte unter anderem im Bezirk Tulln festgenommen werden
BEZIRK TULLN. Bedienstete der Diebstahlsgruppe des Landeskriminalamtes Niederösterreich ermittelten zunächst gegen unbekannte Täter nach einer Einbruchsserie in der Nacht zum 25. Februar 2024 im Ortsgebiet von Langenzersdorf, Bezirk Korneuburg. Die Täter brachen dabei in mehrere gewerblich genutzte Objekte ein, um an einen Winkelschleifer zu kommen und schnitten mit diesem anschließend den Tresor eines Vereins auf und stahlen das enthaltene Bargeld.
Im Laufe der weiteren Ermittlungen haben die Kriminalisten zwei Täterfahrzeuge ausgeforscht und in weiterer Folge zwei rumänische Beschuldigte im Alter von 38 und 59 Jahren am 29. Februar 2024, gegen 00.55 Uhr, in Tulln, nach Einbruchsdiebstählen in eine Werkstatt sowie in eine Arztpraxis in Frauendorf an der Au, Bezirk Tulln, gemeinsam mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität des LKA NÖ festgenommen. Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität des LKA NÖ nahm drei weitere rumänische Mitbeschuldigte im Alter von 24, 29 und 55 Jahren am 29. Februar 2024, gegen 06.20 Uhr, in Wien 3. fest und konnte bei der angeordneten Hausdurchsuchung Bargeld aus den zuvor verübten Straftaten sicherstellen.
Beschuldigte geständig
Drei der Beschuldigten zeigten sich bei der Einvernahme geständig. Die Polizistinnen und Polizisten konnten der mutmaßlichen fünfköpfigen Einbrecherbande insgesamt zehn Einbruchsdiebstähle in Firmen- und Bürogebäude mit einer Gesamtschadenssumme von mindestens 50.000,-- Euro in den Bezirken Korneuburg (drei Einbrüche in Langenzersdorf), Tulln (zwei Einbrüche in Frauendorf an der Au) , Melk (zwei Einbrüche in Inning und ein Einbruch in Melk) und Amstetten (ein Einbruch in Ardagger) zuordnen. Die Straftaten wurden seit Ende November 2023 begangen, wobei hauptsächlich Bargeld gestohlen worden ist. Die Beschuldigten wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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