Feuerwehreinsatz
Eine verletzte Person bei Bootsbrand im Hafen St. Andrä-Wördern
- In St. Andrä-Wördern kam es zu einem Unfall mit verletzer Person mit Boot im Hafen.
- Foto: Feuerwehr St. Andrä-Wördern
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Am 15. Juli wurden die Freiwillige Feuerwehr St. Andrä-Wördern und die Freiwillige Feuerwehr Altenberg um 11:03 Uhr zu einem gemeldeten Bootsbrand im Bereich des Hafens in St. Andrä-Wördern alarmiert.
ST. ANDRÄ-WÖRDERN. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass der Brand bereits durch das beherzte Eingreifen anwesender Personen mit einem Feuerlöscher erfolgreich eingedämmt worden war. Zudem wurde eine verletzte Person mit offensichtlichen Brandverletzungen vorgefunden. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernahm die Feuerwehr die Erstbetreuung.
Anschließend wurde der Brandbereich mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Dabei konnten keine weiteren Glutnester oder Brandherde festgestellt werden. Die Feuerwehren und die Polizei unterstützten außerdem den Rettungsdienst sowie den Abtransport der verletzten Person mit dem Notarzthubschrauber.
Notarzthubschrauber im Einsatz
Für die sichere Landung und den anschließenden Start des Notarzthubschraubers musste der Rad- und Fahrzeugverkehr im Bereich des Hafens vorübergehend angehalten werden.
- Die Einsatzkräfte dürfen während eines Einsatzes NICHT behindert werden.
- Foto: Feuerwehr St. Andrä-Wördern
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Nach rund einer Stunde konnten die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr St. Andrä-Wördern wieder ins Feuerwehrhaus einrücken und die Einsatzbereitschaft herstellen.
Eingesetzte Fahrzeuge der FF St. Andrä-Wördern:
- Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 3)
- Tanklöschfahrzeug (TLF)
- Berglandlöschfahrzeug (BLF)
Weitere eingesetzte Kräfte:
- Freiwillige Feuerwehr Altenberg
- Rettungsdienst
- Christophorus Flugrettung
- Polizei
- Hinweis der Feuerwehr
Leider kam es während des Einsatzes vereinzelt zu Diskussionen mit Radfahrern über die kurzfristigen Verkehrsanhaltungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass den Anweisungen der Einsatzkräfte ausnahmslos Folge zu leisten ist. Befindet sich ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht im Bereich eines Radweges oder einer Fahrbahn, darf dieses nicht einfach passiert werden. Das kurzfristige Anhalten dient ausschließlich der Sicherheit aller Beteiligten und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf lebensrettender Maßnahmen.
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