Freispruch: Schuss auf Einbrecher war Notwehr

Der Einbrecher trägt diese Narbe vom Kopfschuss davon. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). „Es gibt keinen Irrtum Ihrerseits“, begründete der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek den Freispruch eines 37-jährigen Angestellten aus dem Bezirk Tulln, der in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai 2015 zur Waffe griff und einen Einbrecher mit einem Kopfschuss schwer verletzte.
In der fortgesetzten Verhandlung musste sich nun auch der 28-jährige Einbrecher verantworten. „Er hat schon sehr gebüßt“, meinte seine Verteidigerin Birgit Harold und ergänzte, dass sich ihr Mandant vollinhaltlich schuldig bekenne, jedoch keinerlei Erinnerung an den Vorfall habe.
Aufgrund umfangreicher Erhebungen und der, wie Wiaderek meinte, sehr glaubwürdigen und nachvollziehbaren Schilderungen des Schützen habe der ehemalige Angestellte bei seinem früheren Arbeitgeber zunächst zwei Fahrzeuge aufgebrochen, sei in die Firmenräumlichkeiten und danach in deren Wohnhaus eingedrungen. Nachdem er einen Teil der Beute in seinem Fahrzeug verstaut hatte, kehrte er ins Haus zurück.

Warnschuss abgegeben

Der 37-Jährige wachte durch Schritte in seinem Haus auf. Er griff nach seiner Waffe, einer Glock, im Nachttisch, ging zur Schlafzimmertüre und schrie: „Verlass das Haus, oder i daschieß di!“ Als er weitere Schritte hörte, gab er einen Warnschuss ab und wiederholte seine Warnung auf Englisch, bevor er vorsichtig zunächst den Kopf, dann den Körper vor das Zimmer bewegte. Im Dunkeln erkannte er auf der Treppe die Silhouette einer Person, die seiner Meinung nach die Treppe herauf kam. Aus der Hüfte schoss er ein zweites Mal und traf den Einbrecher.
Ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Schütze einem fliehenden Einbrecher nachgeschossen habe, widerlegte das Gutachten von Wolfgang Denk diese Annahme. Die Verletzung, die der Mediziner als schwer und lebensbedrohlich wertete, könne eigentlich nur durch eine Aufwärtsbewegung, also dem Schützen näherkommend, zu erklären sein. „Schwere Dauerfolgen können nicht ausgeschlossen werden“, ergänzte Denk sein Gutachten.

Geschoß prallte an Geländer ab

Ein weiterer Gutachter bestätigte die Ausführungen des Mediziners. Aus technischer Sicht müsse das neun Millimeter Geschoß zunächst an dem Treppengelände abgeprallt sein, bevor es den Einbrecher traf. Aufgrund der Dunkelheit im Stiegenhaus habe der Schütze nur einen Schatten wahrnehmen können, der durch seine Aufwärtsbewegung größer geworden und von dem 37-Jährigen entsprechend interpretiert worden sei.
Entsprach Wiaderek der Forderung von Verteidiger Bernd Gahler nach einem Freispruch für seinen Mandanten, fällte er gegen den Einbrecher, dessen Verteidigerin auf eine Diversion hoffte, einen Schuldspruch. Von insgesamt 18 Monaten Freiheitsstrafe muss der 28-Jährige sechs hinter Gittern verbringen. „Ohne die Schussablenkung durch das Gelände säßen Sie heute nicht mehr hier“, gab der Richter dem Mann tröstend mit auf den Weg. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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18.2.2016: Einbrecher: Kopfschuss

20.5.2015: Raus, aus meinem Haus

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