Ferkel unbedingt schützen
Schweinehaltung: Landwirte fordern weiterhin Kastenhaltung für Muttersäue
Vor sechs Jahren wurde das Gesetz über die Schweinehaltung beschlossen. Eine Klage betreffend Tierschutz treibt die Ferkelproduzenten auf die Barrikaden.
SITZENBERG-REIDLING/BEZIRK (kaze). Vor mittlerweile sechs Jahren wurde das Bundestierschutzgesetz einstimmig verabschiedet, in dem festgelegt wurde, dass trächtige Schweine in Gruppenhaltung und Muttersäue nach der Geburt in Kastenhaltung zu führen sind. Denn ansonsten würde es vermehrt dazu kommen, dass Ferkel von den Müttern erdrückt werden.
Die Folge ist, dass die Ferkelproduzenten ihre Ställe bis zum Jahr 2013 dementsprechend anpassen müssen, wobei Michael Feiertag aus Eggendorf eine Vorreiterrolle eingenommen hat: „Wir haben unseren Stall im Jahr 2005 neu gebaut und auf Gruppenhaltung umgestellt“, erzählt der junge Landwirt.
Privatperson reichte Klage ein
Im März dieses Jahres wurde jedoch von einer Privatperson eine Klage beim Volksanwalt eingebracht, weil „eine derartige Haltung der Muttersäue nach dem Abferkeln nicht tiergerecht“ sei. Diese Klage hat nun einen Aufschrei mehrerer Landwirte zur Folge. Sie befürchten, dass eine Neuregelung der Kastenhaltung zwangsläufig zum Rückgang der Schweinefleischproduktion führt.
Höfinger: „Produktion müsste ins Ausland verlegt werden“
Sieghartskirchens Bürgermeister NR Johann Höfinger (ÖVP) warnt, sollte es zu einer Gesetzesänderung kommen, vor einer „klaren Strukturveränderung kleinbäuerlicher Betriebe: Wenn innerhalb Österreichs nicht mehr genügend Schweinefleisch produziert werden kann, muss welches zugekauft werden. Jedoch wissen wir dann nicht, wie die Tiere gehalten, geschweige denn mit welchem Futter sie gemästet wurden.“
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