Diskussion
Muss die ÖVP Stadträte abgeben?
In Groß Gerungs sorgte die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof für einen Knalleffekt. Die ÖVP muss dort Stadtratsposten abgeben. Welche Auswirkungen hat das auf Tulln?
TULLN. In der Waldviertler Stadt wurde nach der Gemeinderatswahl Einspruch seitens der FPÖ und der Bürgerliste erhoben. Die Erkenntnis: die Auswahl für die Sitze des Stadtrates wurde nach dem d'Hontschen Verfahren ermittelt und das ist rechtswidrig.
FPÖ beansprucht Stadtrat für sich
Der Stadtrat müsse nämlich nach dem Verhältnis der Parteisummen ausgewählt werden und nicht nach d'Hont. "Die NÖ Gemeindeordnung sei wörtlich auszulegen und dort finden sich nur Bestimmungen, die eine streng prozentuelle Aufteilung vorsehen - die Anwendung von d'Hondt ist daher rechtswidrig", erklärt die Tullner FPÖ dazu.
FPÖ-Gemeinderat Andreas Bors hat durchgerechnet und sollte sich nach der richtigen Berechnung eigentlich Stadtrat nennen dürfen.
"Eines der Stadtratsmandate steht daher der FPÖ und nicht der ÖVP zu",
erklärt Bors.
Außerdem steht den NEOS noch ein Stadtratsposten zu.
Das Miteinander
"Da unserem Bürgermeister der Weg des Miteinanders sowie das gemeinsame Gestalten sehr wichtig sind, gehe ich davon aus, dass die ÖVP in der nächsten Gemeinderatssitzung auf ihren rechtswidrig gewählten Stadtrat verzichtet und die FPÖ einen neuen Stadtrat nominiert", spielt Bors den Ball in Richtung ÖVP.
"Jetzt wird sich zeigen wie ernst die ÖVP das Miteinander nun wirklich nimmt",
so Bors, der gleichzeitig auch Bezirksobmann der Freiheitlichen ist.
Unterstützung von TOP
Die Tullner ohne Parteibuch (TOP) stehen voll hinter der Sache: "Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass das Urteil des VFGH auch Folgen für die Zusammensetzung des Stadtrates in Tulln hat. Die Zusammensetzung fand ja offensichtlich unter einer falschen Auslegung des bestehenden Gesetzes statt", erklärt Stadtrat Michael Hanzl in einem Statement.
Bunter Stadtrat
Auch die Bürgerliste sieht nun beim Bürgermeister Handlungsbedarf:
"Weiters denke ich, dass unser Herr Bürgermeister das von sich aus proaktiv ändern wird, da er ja das “Miteinander” so gerne strapaziert".
Dann gäbe es einen sehr bunten Stadtrat. "Und so soll es in einer Demokratie sein. Es ist ja wirklich nicht einzusehen, warum eine Partei mit 57% Stimmen, 73% der Stadträte hält", erklärt Hanzl.
Rechtlich keine Auswirkungen
In Tulln gab es nie einen Einspruch so wie in Groß Gerungs also hat das Urteil für den Stadtrat keine rechtlichen Auswirkungen.
"Sollte der Landesgesetzgeber die relevante Stelle im Gesetz ändern, wird diesen Änderungen nachzukommen sein“,
heißt es von Seiten der ÖVP.
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