Service und Ausstattung
Wie der Start in die Radsaison gelingt

Franz Wolfes-Danner weiß, worauf es beim Radsaisonstart ankommt. | Foto: DeinRad
  • Franz Wolfes-Danner weiß, worauf es beim Radsaisonstart ankommt.
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Experten aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung geben Tipps, damit man sicher durch die anstehende Radsaison kommt.

URFAHR-UMGEBUNG. Die ersten Frühlingstage liegen hinter uns. Mit den immer wärmer werdenden Temperaturen steigt auch die Lust, sich im Freien aufzuhalten. Viele haben bereits das Fahrrad ausgepackt und ihre erste Radtour gemacht. Doch sollte man, um die Radsaison möglichst unfallfrei zu überstehen, einiges beachten.

Reifendruck und Bremsen kontrollieren

Über den Winter gilt für das Rad oft dasselbe wie für den Körper: Wer rastet, der rostet. Franz Wolfes-Danner von DeinRad in Ottensheim verrät, wie man sein Rad fit für den Frühling macht. "Auf jeden Fall kontrollieren sollte man den Reifendruck. Dieser variiert je nach Breite zwischen 2,5 und 8 bar", so der Rad-Experte. Infos darüber würde man meist im Mantel des Reifens finden. "Unbedingt notwendig ist auch, die Funktionsfähigkeit der Bremsen zu überprüfen", meint Wolfes-Danner. Kleinere Mängel könne man etwa beim Frühjahrsputz feststellen und vielleicht auch selber beheben.

Einmal im Jahr zum Service

Ein fachmännisches Fahrradservice sollte aber zumindest einmal im Jahr gemacht werden: "Das hängt auch davon ab, wieviel mit dem Bike gefahren wird. Es gibt solche, die viel bergab fahren und zweimal im Jahr die Bremsen tauschen müssen. Andere sind zehn Jahre unterwegs, ohne dass man viel tun muss." Beim Service kontrollieren die Radprofis unter anderem auch alle Schrauben und ziehen diese nach. 

Das richtige Rad für die eigenen Bedürfnisse

Möchte man sich ein neues Fahrrad kaufen, ist es wichtig, sich zuerst Gedanken zu machen, für was das Rad vorrangig genutzt wird. "Es ist sinnlos, mit einem Rennrad zu liebäugeln, wenn man nur Waldstrecken fahren möchte", sagt Wolfes-Danner. Im Fachgeschäft wird dann ausgemessen, welche Rahmengröße der Radler benötigt. Sattel, Lenker, Griffe und weitere Details kann man individuell anpassen.
Mit dem Fahrrad-Boom zu Pandemie-Zeiten kam es zu teils extremen Lieferschwierigkeiten. "Die Lage entspannt sich aber derzeit wieder. Ich denke, nächstes Jahr werden wir wieder auf dem Vor-Corona-Niveau sein", so der Fahrrad-Experte.

Diese Ausstattung muss sein

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht ein Fahrrad folgende Ausstattung: zwei voneinander unabhängig wirksame Bremsvorrichtungen, eine Klingel oder Hupe sowie einen hell leuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, Dauerlicht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 Candela beleuchtet. Hinten muss ein rotes Licht, das auch blinkend sein darf, mit einer Lichtstärke von mindestens einem Candela vorhanden sein. "Vorgeschrieben sind auch ein weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler und ein roter, nach hinten wirkender Rückstrahler", weiß Anita Grasserbauer, 1. Stellvertreterin des Kommandanten der Polizeiinspektion Gallneukirchen. An den Pedalen seien gelbe Rückstrahler Pflicht. "Weiters müssen nach beiden Seiten wirkende Rückstrahler angebracht sein oder das Rad mit Reifen ausgestattet sein, deren Seitenwände weiß oder gelb rückstrahlend sind", so die Polizistin.

Für jede Person ein eigener Sitz

Sollte das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt sein, muss für jeden Mitfahrer ein eigener Sitz mit eigener Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen montiert sein. "Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne Vorderlicht und Rücklicht verwendet werden. Die anderen Ausrüstungsgegenstände müssen jedoch am Fahrrad angebracht sein", sagt die Polizistin. Für Rennfahrräder würden allerdings andere Vorschriften gelten.

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt Helmpflicht

Nicht vergessen werden darf, dass Kinder unter zwölf Jahren einen Radhelm tragen müssen. "Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden", sagt Grasserbauer. Für Erwachsene besteht keine gesetzliche Radhelmpflicht. "Das Tragen eines Helmes ist jedoch nahezu die einzige Möglichkeit des Selbstschutzes", meint die Polizistin.

Präventionsarbeit der Polizei

Die Polizei hält auch immer wieder Vorträge, unter anderem beim Seniorenbund oder auf Messen, zu verschiedenen Themen wie beispielsweise das Verhalten im Straßenverkehr. "Das Interesse der Senioren ist dabei erstaunlich groß", so die Polizistin. Und das ist auch gut so – denn im Ü-Rayon der Polizeiinspektion Gallneukirchen wurden laut Grasserbauer bis dato nur E-Bike-Unfälle mit Personen mittleren Alters und älteren Personen aufgenommen, "weil E-Bikes überwiegend von dieser Altersschicht gelenkt werden. Kinder und Jugendliche fahren meist ein mit Muskelkraft betriebenes Fahrrad oder ein Moped", so die Kommandant-Stellvertreterin.
Auch den Radführerschein in den Volksschulen nimmt die Polizei ab. "Wir begleiten Radfahrer von Kindesbeinen an bis ins Seniorenalter", meint Bezirkspolizeikommandant Erwin Pilgerstorfer.

E-Bike-Kurse beim ÖAMTC

Endlich wieder mit dem Fahrrad Einkäufe erledigen oder nach langer Zeit eine kleine Radtour unternehmen. Mit E-Bikes werden viele Menschen wieder mobiler. Einige Modelle sind von "normalen" Fahrrädern äußerlich kaum noch zu unterscheiden. Trotzdem sind sie im Vergleich um einiges schwerer. In Kombination mit dem elektrischen Antrieb und der dadurch höheren Geschwindigkeit verlängert sich der Bremsweg. Bei ungeübten E-Bike-Lenkern kann dies zu einer Stressreaktion und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen. Der ÖAMTC bietet daher für Senioren und Wiedereinsteiger spezielle E-Bike-Kurse an: Experten erläutern dabei die Besonderheiten der Elektroräder, gehen auf die zusätzlichen Bedienmöglichkeiten ein und geben praktische Tipps. Die nächsten Termine: 16. Mai, ÖAMTC Stützpunkt Urfahr und 25. Mai, ÖAMTC Stützpunkt Rohrbach. Anmeldung direkt beim Stützpunkt.

Fahrraddiebstähle verhindern

In letzter Zeit kommt es auch wieder häufig zu Fahrraddiebstählen im Bezirk. "Es gibt eine Unzahl an Absperrvorrichtungen mit denen man das Fahrrad vor Diebstahl schützen kann. Jedoch haben sich auch gewisse Tätergruppen darauf spezialisiert", so Grasserbauer.  Auch die beste Sperrvorrichtung könne aufgebrochen werden. "Meiner Meinung nach macht daher eine Versicherung – Diebstahl und Beschädigung – Sinn. "Somit wäre zumindest der finanzielle Schaden gedeckt."

Das Fahrrad richtig transportieren

In Österreich und den Grenzregionen gibt es wunderbare Radstrecken. Wer diese erkunden möchte, legt zuvor auch oft Wege mit dem Auto zurück. Um die Fahrräder korrekt zu transportieren, ist eine entsprechende Halterung am Dach oder Heck notwendig.  Beim Dachträger muss man auf die zulässige Last sowie einen festen Sitz achten. Werden die Räder am Heck transportiert, müssen die Kennzeichen und die Beleuchtung sichtbar bleiben. "Natürlich ist es auch notwendig, die Fahrweise anzupassen", so Anita Grasserbauer.

Transport mit Dachträger

  • Vor der Montage muss man einen Blick in die Betriebsanleitung oder den Typenschein des Fahrzeugs werfen, denn die jeweiligen Fahrzeughersteller geben sowohl die genauen Befestigungspunkte als auch die höchstzulässige Dachlast vor.
  • Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, muss der Träger zu hundert Prozent fest am Dach sitzen und darf keinerlei Spiel haben. Nach kurzer Fahrstrecke sollte der feste Sitz aller Verbindungen unbedingt nochmals überprüft werden. Das Fahren mit Dachlast verändert den Fahrzeugschwerpunkt – Fahrweise und Geschwindigkeit müssen darauf abgestimmt werden, besonders bei Seitenwind und in Kurven.
  • Einfahrtshöhe bei Garagen (auch Tiefgaragen), Unterführungen, etc. beachten

Transport mit Heckträger

  • Heckträger werden am Kofferraumdeckel oder der Heckklappe befestigt oder an die Anhängerkupplung geklemmt. Der Vorteil ist, dass das Rad nur ca. einen halben Meter hochgehoben werden muss und der Luftwiderstand beim Fahren relativ gering ist. Ein Heckträger verdeckt allerdings oftmals das hintere Kennzeichen. In diesem Fall kann man entweder die hierzulande oftmals verwendete rote Kennzeichentafel verwenden oder das 'normale' hintere Kennzeichen umstecken.
  • Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung bzw. Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) des Fahrzeuges nicht verdeckt wird – außer der Fahrradträger verfügt über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen.
  • Beim Fahren mit Heckträgern ist zu beachten, dass das befestigte Fahrrad bei vielen Fahrzeugen rechts und links über die Karosserie hinausragt – seitlichen Sicherheitsabstand beachten.
  • Generell gilt weiters, dass die Ladungssicherung (auch dann, wenn das Fahrrad im Kofferraum transportiert wird) den Vorschriften entsprechen muss. Es müssen sämtliche nicht fix mit dem Fahrrad verbundenen Teile vom Fahrrad abgenommen und im Fahrzeug transportiert werden.
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Foto: Cityfoto
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