Gaedke & Angeringer
Ihre Liquidität in Zeiten von Covid-19
In Zeiten anhaltender Beschränkungen betrieblicher Tätigkeit steht die Sicherung der Liquidität Ihres Unternehmens an oberster Stelle.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Stundung fälliger Abgaben, die mit 15.1.2021 auslaufen würde, vorerst bis 31.3.2021 verlängert wird. Die Finanzbehörde verrechnet für diesen Zeitraum weder Stundungszinsen noch Säumniszuschläge.
Ab 1.4.2021 können Sie ein neu entwickeltes COVID-19-Ratenzahlungsmodell in Anspruch nehmen. Der Antrag dafür ist bereits im März 2021 einzubringen. Abgabenrückstände, die durch COVID 19 bedingt sind, können Sie dabei in angemessenen Raten in zwei Phasen über eine Dauer von maximal 36 Monaten bis 31.3.2024 begleichen. Für diese weitere Stundung werden aber Stundungszinsen von zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet.
Unser Tipp: Falls Ihr Betrieb im Dezember 2020 von der Schließung betroffen war, können Sie noch bis 20.1.2021 einen Antrag auf Umsatzersatz stellen. Für Zeiträume ab Jänner 2021 gibt es noch die Möglichkeit eines Fixkostenzuschusses bzw. Verlustersatzes. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen und helfen Ihnen bei der Umsetzung zur Verbesserung Ihrer finanziellen Situation.
Grazerstraße 3, 8580 Köflach, www.gaedke.co.at
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