Petition an den Landtag
In der Landtagssitzung vom 10. Dezember 2013 wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Novellierung des Parteienförderungs-Verfassungsgesetztes beschlossen. Jede Gemeinde hat zur Finanzierung der Förderung bei der letzten Gemeindertaswahl in ihrem Gemeindegebiet wahlberechtigten person zur Verfügung zu stellen und bis z um 15. Jänner an die Landesregierung zu überweisen. Dem Mooskirchner FPÖ-Gemeinderat Gerry Gratzl ging dabei der Hut hoch. "Dementsprechend hat jede Gemeinde nicht nur für tatsächlich wählende Personen, sondern auch für den Anteil der Nichtwähler einen Geldbetrag von fünf Euro an die Landesregierung abzuliefern. Es ist also egal, wie Parteien auf kommunaler Ebene arbeiten, das Geld ist immer sicher", so Gratzl.
Daher brachte er im Mooskirchner Gemeinderat den Antrag ein, eine Petition an den Landtag zu formulieren, der auch mehrheitlich beschlossen wurde. Die Verfasser der Petition fordern eine Änderung in: "Die Berechnung der Parteienförderung soll am Ergebnis der tatsächlichen Wählerstimmen und nicht auf Basis aller Wahlberechtigen berechnet werden." Gratzl glaubt, dass bei dieser Änderung die Parteien den direkten Kontakt zur Bevölkerung intensiveren würden.
Diese Petition wurde jetzt dem steirischen Landtags-Präsidenten Franz Majcen übergeben.
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