Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Ziel der Bundes ist es, die Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer (50+) bis 2018 anzuheben. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger setzt daher fest, dass bis zum 30.9. jeden Jahres alle Unternehmen mit durchschnittlich 25 vollversicherten Dienstnehmern einmal jährlich den Anteil älterer Personen an allen vollversicherten Beschäftigten festzustellen hat.
Für 2017 wurden Branchenzielwerte für die Beschäftigung älterer Arbeiternehmer bereits gesetzlich festgelegt. Bei Erreichen der Zielwerte gibt es keine Konsequenzen. Erreicht die Dienstgeberquote die Branchenquote nicht, so erhöht sich die Auflösungsabgabe 2018 jeweils auf den doppelten Betrag. Wird die Quote erreicht oder überstiegen, erhält der Dienstgeber eine Begünstigung, sodass der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds nur 3,8 % der Beitragsgrundlage beträgt.
Tipp: Gern informieren wir Sie darüber, ob in Ihrem Betrieb die Dienstgeberquote erreicht oder unterschritten ist.
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