Gemeinderatsbeschlüsse
Windkraft-Ausbau: Bevölkerung soll entscheiden
Im Vorfeld der Novellierung des Sektoralen Raumordnungsprogrammes über die Windkraftnutzung in NÖ ("Zonierung") haben die Gemeinde Groß Siegharts und Thaya beschlossen, die Bevölkerung über die geplanten Projekte abstimmen zu lassen.
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. In der Groß Sieghartser Gemeinderatssitzung wurde ein Dringlichkeitsantrag eingebracht mit dem ein voriger Gemeinderatsbeschlusses zur Aufnahme in die Zonierung für Windkraftanlagen ausgesetzt wird.
Der Antrag „Aussetzung des Gemeinderatsbeschlusses zur Aufnahme in die Zonierung für Windkraftanlagen und Anordnung einer verbindlichen Volksbefragung nach § 63 NÖ GO“ wurde von FPÖ-Gemeinderat Hannes Halwachs eingebracht. Über Antrag von Vizebürgermeister Michael Litschauer (ÖVP) wurde die Angelegenheit dem zuständigen Gemeinderatsausschuss für „Finanzen, Öffentliche Einrichtungen, Katastrophenschutz und Vereinswesen“ zur Vorberatung zugewiesen.
Volksbefragung kommt
Der Ausschuss soll dann gemäß § 63 NÖ Gemeindeordnung die Rahmenbedingungen, wie Zeitpunkt der Befragung, Wortlaut der Fragestellung, Festlegung der Kriterien unter welchen Voraussetzungen der Beschluss bindend ist usw. festlegen. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll dann der Vorschlag des Ausschusses behandelt werden und eine Volksbefragung beschlossen werden.
Es steht also außer Streit und dies ist in der Gemeinderatssitzung auch klar zum Ausdruck gekommen, dass die Bevölkerung im Rahmen einer Volksbefragung über die Umsetzung der geplanten Windkraftprojekte entscheiden wird.
Derzeit wird vom Land NÖ die Novellierung des Sektoralen Raumordnungsprogrammes über die Windkraftnutzung in NÖ vorbereitet und darin festgelegt ob die Windkraftzonen „Sieghartsberg und Predigtstuhl“ berücksichtigt werden. Die Volksbefragung soll erst erfolgen, wenn die Zonen im Sektoralen Raumordnungsprogramm tatsächlich enthalten sind. Die Entscheidung des Landes dazu steht derzeit noch aus. Sollte die beiden Zonen vom Land NÖ nicht berücksichtigt werden, ist eine Volksbefragung nicht mehr notwendig.
"Somit ist eine klare und transparente Vorgehensweise festgelegt. Eine Befragung, sollten die Vorraussetzungen erfüllt sein, wird dann im Rahmen einer der nächsten ordentlichen Wahlen abgehalten werden," informiert Bürgermeister Ulrich Achleitner (ÖVP).
Auch Thaya stimmt ab
In Thaya hat der Gemeinderat ebenfalls einen Grundsatzbeschluss für eine Bürgerbefragung bezüglich Windräder in Thaya gefällt. Obwohl sich die Situation hier etwas anders verhält als in Groß Siegharts: der mögliche Standort ist bereits Teil der "Zonierung" und somit als Windkraftausbaufläche ausgewiesen.
Ziel des Grundsatzbeschlusses ist die Willensbildung des Gemeinderates über das Abhalten einer Befragung der Bevölkerung zur Widmung von Flächen in Grünland-Windkraft im eigenen Wirkungsbereich. Grundlage einer solchen Befragung stellen die Paragraphen §63-§66 der NÖ Gemeindeordnung dar.
Der Grundsatzbeschluss besagt, dass die Gemeinde Vorkehrungen trifft um im 2. Quartal 2024 (April bis Juni) nach Vorlage der konkreten Planunterlagen durch den Widmungswerber eine Volksbefragung zu veranlassen und das Ergebnis als bindend anzusehen, soweit eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten erreicht wird. So sind alle Gemeinderäte verpflichtet bei einem mehrheitlichen Ja in der Volksbefragung eine Zustimmung zur Widmung in Grünland-Windkraft zu geben. Bei einem mehrheitlichen Nein in der Volksbefragung sind die Gemeinderäte verpflichtet die Zustimmung zur Widmung in Grünland-Windkraft zu verweigern.
Im November wird es eine Informationsveranstaltung mit Befürworten und Gegnern geben, dabei soll auch das Angebot an die Gemeinde präsentiert werden.
Eduard Köck
Der Widmungswerber hat vollständige Planunterlagen inklusive Anlagentyp, Standort und andere relevante Informationen bis zum Tag der Anordnung dem Gemeinderat zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Anordnung erfolgt dann mittels Gemeinderatsbeschluss.
Bürgermeister Eduard Köck (ÖVP): "Bei einem lukrativem Angebot für die Gemeinde muss sich der Bürgermeister und Gemeiderat damit befassen, es optimieren oder in diesem Falle den Bürgern zur Beschlussfassung vorlegen. Für die Marktgemeinde Thaya werden ca. 200.000 Euro pro Jahr angeboten und dann noch für jeden Bürger je nach Strompreis eine 2 oder 3-stellige Zahlung, das kann man als Bürgermeister nicht ignorieren das muss man bearbeiten."
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