Gesundheitspolitik ist gefordert
Nach wie vor ist die primäre ärztliche Versorgung am Land ein prikäres Thema.
Jeder von uns möchte in gesundheitlichen Notsituationen bestmöglich versorgt sein. Egal ob er im Zentrum oder in abgelegenen Gebieten wohnt. Viele Gemeinden, vor allem im ländlichen Raum, kämpfen bei Pensionierung ihres Allgemeinmediziners mit Nachbesetzungsproblemen der Kassenarztstelle, weil die ärztliche Hausapotheke von der Ordinationsnachfolge nicht weitergeführt werden darf. Wobei diese besonders wichtig für die dort lebenden Menschen ist. In der Nacht oder an Wochenenden ist die nächste öffentliche Apotheke zehn, 20 oder sogar mehr Kilometer entfernt. Nicht mobile Patienten haben daher keine Möglichkeit, an wichtige Medikamente zu kommen.
Keine Gesundheitspolitik
Bernhard Ludwig Fitzek, Arzt für Allgemeinmedizin und Ärztesprecher im Bezirk Weiz: "Generell wird es immer schwieriger werden, Landarztpraxen nachzubesetzen. Junge Kollegen, die ihr Studium abgeschlossen haben, verlassen unser Land, gehen ins Ausland, weil sie dort bessere Bedingungen vorfinden. Es existiert bei uns in dem Sinne keine Gesundheitspolitik bzw. es gibt keine Interessenvertretung für Patienten im Gegensatz zu den Apotheken. Sinnvoll wäre es, dass Apotheken, die Bereitschaftsdienst haben, sich entsprechend nach dem diensthabenden Arzt richten. Ich frage mich vor allem, wie künftig eine Primärversorgung funktionieren soll. Derzeit wird das noch von Einzelkämpfern, engagierten Landärzten, gemacht. Seit Jahrzehnten, finde ich, ist in diesem Bereich die Politik gefordert. Nur werden keine effizienten Entscheidungen getroffen, die der Bevölkerung, sprich dem Patienten am Land wirklich dienen."
Durchaus begründet
Medizinisch gesehen können vier Fünftel aller Gesundheitsprobleme durch den praktischen Arzt gelöst werden, was die Wertschätzung der Bevölkerung für ihren Hausarzt also durchaus begründet.
Auch Klubobmann Reinhold Lopatka von der ÖVP baut voll auf die Hausärzte, die es seiner Meinung nach in allen Gemeinden, auch in den kleinsten, geben soll: "96 Prozent der Über-15-Jährigen sind mit ihrem Hausarzt sehr zufrieden und 91 Prozent wollen einen praktischen Arzt in der Nähe ihres Wohnortes."
Lösungsansätze und Ziele, die auf sich warten lassen
Die Rechtslage im Apothekergesetz: Vereinfacht gesagt ist die Bewilligung für eine ärztliche Hausapotheke ab 2018 oder bei Pensionierung zu entziehen, wenn es innerhalb von sechs Straßenkilometern eine öffentliche Apotheke gibt. Eine Neueröffnung ist nur zulässig, wenn die nächste ärztliche Hausapotheke mehr als vier Straßenkilometer entfernt ist.
Das Problem ist, dass die starren Kilometergrenzen nicht die lokalen Verkehrsverhältnisse und die verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel berücksichtigen.
Seitens der Ärztekammer könnte man sich folgende Lösungsansätze vorstellen: Stärkung der hausärztlichen Versorgung gemäß Regierungsprogramm im Rahmen einer Gesundheitsreform, Entfall der starren 4- bzw. 6-km-Grenzen, Bindung der Hausapotheke an die Ordination statt an die Pension, Medikamentenabgabe durch Ärzte bei Hausbesuchen, im Notfall, Impfungen, usw.
Ziel ist die Umsetzung bis Mitte 2015; die Verhandlungen zwischen Gesundheitsministerium und Apothekerkammer haben begonnen, zeigen bisher aber noch kein Ergebnis.
Forderungen wurden entsprechend deponiert
Vor einem Jahr gab es ein Treffen von Landärzten und LAbg. Bgm. Erwin Gruber in der Ordination von Dr. Friedrich Ritter in Gasen. Damals hielt man drei Forderungen fest: Bessere Finanzierung längerer Praxisöffnungszeiten, Beseitigung rechtlicher Hürden für Hausapotheken, familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Ärzte.
„Eine gesundheitliche Versorgung am Land ist nur möglich durch gute Erstversorgung, den Hausarzt. Es ist gelungen, dies an entsprechender Stelle zu deponieren. Für Entscheidungen zuständig ist letztendlich der Bund. Da hofft man auf landmedizinisch freundliche Beschlüsse. Ganz nebenbei ist die medizinische Versorgung durch Hausärzte auch die kostenschonendste. Generell bedarf es eines fairen Miteinanders von Landärzten mit Hausapotheken, Ärzten und Apotheken“, sagt LAbg. Erwin Gruber.
„Erfreulich ist, dass es nach mehr als zehn Jahren zu einer Einigung zwischen Gemeindebund und Ärztekammer bezüglich der Durchführung der Totenbeschau gekommen ist. Es ging seit Jahren um Honorierung und Rechtssicherheit für Nichtdistriktsärzte,“ betont Dr. Friedrich Ritter.
Quellen der Basisinformationen: Ärztekammer Steiermark/Statistik Austria
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