"Blinde Wut"
20 Jahre Haft für jungen Mann nach Muttermord in Wien

Der 22-jährige Wiener wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. | Foto: Ronja Reidinger
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Ende Februar soll ein 22-Jähriger nach einem Streit auf seine Mutter eingestochen haben. Sie starb an den Verletzungen. Für die Tat musste sich der junge Wiener am Montag vor Gericht verantworten. Bereits am ersten Prozesstag gab es ein Urteil: 20 Jahre Haft sowie die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

WIEN. In der Nacht auf den 28. Februar soll ein 22-Jähriger im Zuge eines Streits seine Mutter (54) mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Die Frau erlitt durch die Attacke lebensgefährliche Stichverletzungen im Nacken- und Halsbereich. Wenig später erlag sie ihren Verletzungen im Spital. Monate später, am Montag, 7. August, kam es in Wien zum Prozess gegen den jungen mutmaßlichem Mörder. Und bereits am ersten Tag kam es zum Urteil.

Vor dem Wiener Landesgericht wurde immer wieder von der Richterin sowie einem Sachverständiger die Tatwaffe gezeigt. Es handelt sich um ein 35 Zentimeter langes Messer, mit dem der Angeklagte seine Mutter erstochen haben soll. Drei Stiche waren es. „Das Messer ist durchgegangen wie durch Butter“, soll der 22-Jährige bei einer Einvernahme der Polizei angegeben haben. Dies sei aber aus gerichtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar, wie ein Sachverständiger beim Prozess bekannt gab. Das Messer sei eigentlich zum Schneiden von Brot gedacht und hätte eine stumpfe Spitze. Aus diesen Gründe musste der Stich sehr „wuchtig“ und „massiv“ geschehen sein.

Ein 22-Jähriger soll hier am 28. Februar 2022 seine Mutter im Zuge eines Streits mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Wenig später starb sie. | Foto: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com
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Der 22-jährige J. bekannte sich jedoch schuldig: "Es war blinde Wut". Des Weiteren stimmte er einem symbolischen Betrag von 100 Euro für die Schwester des Opfers zu. J. wurde des Mordes für schuldig gesprochen, das Urteil beträgt 20 Jahre sowie die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Urteil ist rechtskräftig.

Streit wegen Essensbestellung

Am Tag der Tat soll es zu einem Streit zwischen dem Tatverdächtigen und dem Opfer gekommen sein. In Liesing, in der Wohnung seiner Mutter, wollte der junge Mann wohl per App Essen bestellen. Dafür habe er das Handy seiner Mutter gebraucht. Nachdem diese dies verweigert hatte, eskalierte der Streit. Dreimal stich J. in Folge auf seine Mutter ein. Nach der Tat sei er ins Stiegenhaus gerannt und hätte bei verschiedenen Nachbarn geklopft. Dabei soll er ihnen gesagt haben, dass seine Mutter sich selbst verletzt hätte. Ein Nachbar sei daraufhin in die Wohnung gelaufen, um Erste Hilfe zu leisten. Wenig später starb die 54-Jährige an den Folgen der Verletzungen im Spital.

„Meine Mutter könnte mich umbringen und ich wäre nicht böse. Sie könnte mir alles tun und ich wäre nicht böse. Das ist bei uns Jugos so, die Mutter ist alles“, sagte der 22-jährige vor Gericht aus. Richterin Nicole Baczak entgegnete ihm: „Aber Sie haben sie getötet“. „Ich weiß“, antwortete der Angeklagte. „Ich wünschte, es wäre nie passiert. Ich kann die Tat nicht rückgängig machen, aber ich wünschte, ich könnte es“, sagte er.

Bekannt als "Hochrisikofall"

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Dennoch war der junge Mann bei den Behörden als „Hochrisikofall“ bekannt. Dreimal soll über ihn schon ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden sein. Die Exekutive habe die Mutter „eindringlich“ vor ihm gewarnt. 2022 soll ein Streit mit seiner Mutter so eskaliert sein, dass diese sich zum Schutz vor ihrem Sohn im Schlafzimmer einsperrte. Der Angeklagte soll daraufhin mit seinen Fäusten auf die Türe eingeschlagen haben.

Dreimal soll über den Angeklagten ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden sein.  | Foto: Ronja Reidinger
  • Dreimal soll über den Angeklagten ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt worden sein.
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Die Schwester des Opfers erwähnte vor Gericht, dass die 54-Jährige ihr damals davon erzählt habe. So soll das Opfer von Morddrohungen seitens des 22-Jährigen berichtet haben. Nach der Urteilsverkündigung ergänzte Richterin Baczak: "Sie sind nur deswegen unbescholten, weil die Frau, die sie umgebracht haben, sie nie angezeigt hat". 

"Ich liebe dich, mein Engel"

Die Schwester des Opfers erfuhr von der Tat noch am selben Tag. Sie erzählte, dass das Opfer als Sozialpädagogin bei der Caritas tätig war und mit problematischen Jugendlichen zusammen arbeitete. „Dort arbeite ich mit problematischen Kindern und komme mit denen zurecht, aber mit meinem Sohn komme ich nicht aus“, soll das Opfer ihr gesagt haben. Sie habe für ihren Sohn "alles Mögliche" versucht und er hätte "nichts wahrgenommen", heißt es. Und weiter: „Wenn ich ihn aufgebe, dann hat er niemanden mehr, dann wäre er ganz allein“, soll das Opfer zu ihrer Schwester gesagt haben.

Vor Gericht wurden auch die Chatverläufe zwischen Mutter und Sohn vorgelegt. Eine Nachricht, welche der Sohn von seiner Mutter bekam, zeigte ihre Liebe: „Ich wünsche dir einen schönen Tag, ich liebe dich mein Engel“.

Angeklagter sei psychisch krank

Die Gerichtspsychiaterin erklärte vor Gericht, dass der Angeklagte an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide. Sie ist überzeugt, dass er „unbedingt“ in forensisch-therapeutische Behandlung muss: „Die Wahrscheinlichkeit, dass er ein Delikt gegen Leib und Leben verübt, ist hoch“. Nachdem sie ihre Ausführungen beendet hatte, fragte Richterin Baczak, was der Angeklagte zu dem Ergebnis der Psychiaterin sage. Dieser entgegnete ihr: „Ich bin erfreut, dass sie so ehrlich ist“.

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