Wiener Polizei
Ab jetzt sind Diebstahlsanzeigen auch online möglich
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei auch online zu erstatten. Jedoch gibt es Ausnahmen und Sonderfälle.
WIEN. Es kann jedem und jeder passieren: Die Geldbörse, das Smartphone oder Werkzeug wird gestohlen. Eigentlich sollte man sofort die Polizei anrufen oder zu der nächsten Polizeiinspektion gehen und Anzeige erstatten. Doch ab jetzt gibt es auch die Möglichkeit, noch schneller eine Anzeigebestätigung zu erhalten.
Wie die Wiener Polizei mitteilt, kann man ab sofort die Diebstahlanzeigen auch online machen. Mit dem neuen Bürgerservice des Innenministeriums kann man bequem von Zuhause aus online eine Diebstahlanzeige erstatten.
Was benötigt man dafür? Eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder einen Zugang zu ID Austria. Außerdem sollte man einen aufrecht gemeldeten Wohnsitz in Österreich haben, der Tatort soll sich in Österreich befinden. Und: Es ist wichtig, dass du das Opfer bist und sonst keine anderen Personen betroffen sind und der Täter unbekannt ist.
Täter bekannt - keine Online-Anzeige möglich
Wenn das sofortige polizeiliche Einschreiten erforderlich ist bzw. Spuren vorhanden sind, die von den Einsatzkräften gesichert werden müssen oder der/die Täter bekannt sind, dann kann man keine Online-Diebstahlanzeige erstatten.
Wie kommt man zur Anzeigebestätigung? Hier kommt man zum Formular, beim Auswahlfeld sollte man "Zusendung" oder "Abholung" wählen. Wenn man "Zusendung" wählt, bekommt man die Bestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugeschickt. Bei "Abholung" kann man die Bestätigung persönlich abholen, beim zuständigen Polizeikommissariat während der Parteien-Verkehrszeiten oder, bei Tatorten außerhalb von Wien, nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.
Sonderfall Führer- und Zulassungsschein
Der Diebstahl vom Führerschein oder Zulassungsschein ist ein Sonderfall. In diesem Fall "muss die Bestätigung persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Anzeigenbestätigung als Ersatzdokument verwendet werden möchte. Eine Zusendung der Anzeigebestätigung ist nicht möglich", erklärt eine Sprecherin.
Wichtig ist es, Anzeigen zu erstatten, nur wenn es tatsächlich Anhaltspunkte für einen Diebstahl gibt. Es ist nicht möglich, eine erstattete Anzeige zurückzunehmen. "Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden zu Unrecht beschuldigen, kann dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehen", heißt es.
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