Freispruch für Kinder
Entscheidung im Millionenbetrugsfall "Alt-Wien"
Vier Freisprüche wurden am Mittwoch für die erwachsenen Kinder des Kindergartenbetreibers der "Alt-Wien" Kindergärten erwirkt. Der Vorwurf des Betrugs stand im Raum. Nach Angaben des Verteidigers hätten Sie nichts von alledem gewusst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
WIEN. Nachdem im Oktober der Prozess wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug am Wiener Landesgericht gegen die Betreiber der "Alt-Wien" Kindergärten gestartet war, kam es jetzt zu einem Urteil für einen Teil der Angeklagten. Die Kinder des ehemaligen Betreibers wurden jetzt von ihren Anklagen freigesprochen. Das bestätigte am Donnerstag der Verteidiger Lukas Kollmann nach Berichten der "APA".
Die drei Töchter und der Sohn des Kindergartenchefs waren in dem Verfahren wegen Geldwäscherei mitangeklagt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, mitwissend darüber zu sein, dass die Gelder des Vereins "Alt-Wien" nicht aus legalen Umständen stammen.
Nach Argumenten von Kollmann wussten die Kinder des Hauptangeklagten nichts über mutmaßliche kriminelle Handlungen des Vaters oder der Kindergärten. "Für Geldwäsche müsste man wissen, dass die Mittel aus einer Straftat stammen. Und das wussten sie nicht", so der Rechtsanwalt.
Mögliche Veruntreuung von 36 Millionen
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen den ehemaligen Betreiber der Kindergärten und einer weiteren Angeklagten, einer einstigen Mitarbeiterin, läuft der Prozess weiter. Der Vater der Freigesprochenen plädiert in dem Fall auf "nicht schuldig." Bei einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Der Vorwurf: Der 1966 gegründete Verein "Alt-Wien – MUKU – Arbeitsgemeinschaft für multikulturelle Kindergartenpädagogik" soll von 2009 bis 2016 Subventionen der Stadt Wien in Höhe von 36 Millionen Euro erschwindelt haben.
Zu dem Zeitpunkt der Anklage betrieb der Verein 32 private Kindergärten und neun Horte. Insgesamt 2.300 Kinder wurden durch die Einrichtungen betreut, welche nach der Anklage geschlossen wurden.
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