Schuldspruch in Wien
Haftstrafe nach Alkofahrt mit Verletztem am Ring

- Am 24. Juni raste Michael P. über den Ring und verletzte dabei einen Radfahrer. Knapp vier Monate später musste er sich dafür vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
- Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Weil Michael P. am 24. Juni 2024 alkoholisiert über den Ring raste und dabei ein Auto rammte sowie einen Radfahrer verletzte, musste er sich am 25. Oktober vor Gericht verantworten. Er wurde zu zwei Jahren Haft – davon 18 Monate bedingt – für schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
WIEN. Im Saal 11 des Landesgerichts für Strafsachen war bei der Verhandlung am 25. Oktober ein unüblicher Gast vor Ort. Ein Priester – der ein Freund des Angeklagten sei - war gekommen, um sich die Verhandlung anzusehen. Vor der Urteilsverkündung meinte Verteidiger Nikolaus Rast noch: "Wir haben den geistigen Segen im Saal hinten sitzen. Hoffen wir, dass er wirklich wirkt". Angeklagt war Michael P., da er am 24. Juni mit 1,44 Promille über den Ring raste und dabei ein Auto rammte sowie einen Radfahrer verletzte. MeinBezirk berichtete:
Für diesen Vorfall wurde Michael P. zu zwei Jahren Haft verurteilt - 18 Monate davon sind bedingt abzusehen. In diesem Kontext bedeutet dies, dass der Verurteilte nur sechs Monate Haft auf jeden Fall verbüßen muss. Da er bereits seit dem Vorfall im Juni in Untersuchungshaft saß, bleiben ihm nun nur noch zwei Monate in Haft. Zusätzlich dazu muss der Angeklagte 11.120 Euro Entschädigung an den verletzten Radfahrer und 2.500 Euro an seinen Bruder, von dem er das Auto am Tatzeitpunkt gefahren hat, zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Passanten sprangen in Sicherheit
Am 24. Juni war Michael P. mit dem Auto seines Bruders gegen 18 Uhr am Ring unterwegs. Er war "sichtlich betrunken" und habe zuvor auch Cannabis konsumiert. Der Angeklagte sei von der Oper Richtung Parlament unterwegs gewesen und sei dabei mit bis zu 100 km/h auch über Straßenbahnschienen gefahren, so die Staatsanwältin: "Als wäre er gerade bei einem Straßenrennen". Beim Denkmal der Republik sei er in den Fußgängerbereich gefahren, wo circa 15 Menschen "wegspringen mussten". Jedoch sei er hier nicht stehen geblieben, er habe das Auto wieder in Betrieb genommen und sei weiter gefahren, schildert die Staatsanwältin.

- Beim Denkmal der Republik sei Michael P. in den Fußgängerbereich gefahren sein.
- Foto: Gerhard Wild / picturedesk.com
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Der unbescholtene Angeklagte habe dann nochmals beschleunigt und ein anderes Auto seitlich gerammt. Die Fahrerin des betroffenen Wagens wurde dabei nicht verletzt. Dann sei ihm von links ein Radfahrer entgegenkommen.
Radfahrer mitgetragen
Laut der Staatsanwältin habe das Opfer die Situation wie folgt beschrieben: Die beiden hätten Blickkontakt gehabt. Als der Angeklagte den Radfahrer gesehen habe, hätte er beschleunigt und sei auf ihn zugerast. Nach dem Zusammenstoß sei der Radelnde auf die Oberseite des Autos gefallen und sei ein paar Meter vom Auto mitgetragen worden. Der Lenker blieb in Folge erst stehen, weil sich das Fahrrad und sein Fahrzeug ineinander verkeilt hatten. "Es hat dem Angeklagten den Vogel einfach komplett herausgehauen", schlussfolgert die Staatsanwältin.
Der betroffene Radfahrer brach sich bei dem Unfall das Handbein und wurde an der Hüfte verletzt. Monatelang sei er im Krankenstand gewesen. Außerdem habe er Probleme damit gehabt, das Haus zu verlassen. Denn er sehe immer wieder das Gesicht des Angeklagten vor sich, so seine Opfervertretung vor Gericht. Dem Geschädigten sollte dafür vom Angeklagten eine Summe von 12.120 Euro gezahlt werden, was von der Verteidigung angenommen wurde.
Angeklagten tue es "unerträglich leid"
Verteidiger Rast begann sein Eröffnungsplädoyer mit einem kleinen Rückblick in die Historie des Angeklagten. So sei die Mutter schwere Alkoholikerin gewesen, "der Alkohol habe das ganze Familienleben bestimmt". Der Angeklagte fing dann selbst zu trinken an. Nachdem sich seine damalige Verlobte von ihm getrennt hatte, begann er eine Therapie gegen seine Alkoholsucht. Als er dann jedoch die Krankenversicherung verlor, konnte er sich die Therapie nicht mehr leisten. "Er hat dann nicht begonnen zu trinken, sondern zu saufen", so Rast. "Er schafft es Wein zu trinken, als wäre es Wasser". Noch dazu habe er mit dem Cannabiskonsum begonnen.

- Die Mutter des Angeklagten sei selbst Alkoholikerin gewesen. (Archiv)
- Foto: Max Slovencik / EXPA / picturedesk.com
- hochgeladen von Ronja Reidinger
Bei seinen bisherigen Vernehmungen habe sich der Angeklagte nicht geständig gezeigt, dies änderte sich jedoch bei der Verhandlung am Freitag. Vor Gericht bekannte sich Michael P. schuldig. "Ich möchte nur sagen, dass es mir unerträglich leid tut und ich mich sehr für das schäme, was passiert ist. Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es machen"., so der Angeklagte. Und weiter: Aufgrund seines Geständnisses wurde auf die Zeugen bei der Verhandlung verzichtet. Jedoch wurden Zeugeneinvernahmen vor Gericht verlesen: "Es war wie in einem Film ein Wunder, dass nicht mehr Menschen erwischt wurden", sagte einer der Zeugen aus.
"Kein Krimineller"
In ihrem Endplädoyer hielt die Staatsanwältin noch einmal fest, dass der Angeklagte ein "derart rücksichtsloses und gemeingefährliches Verhalten an den Tag gelegt habe". Die Verteidigung verwies bei ihrem Plädoyer auf das Geständnis des Angeklagten sowie seine bisherige Unbescholtenheit als Milderungsgründe. "Hier sitzt kein Krimineller, hier sitzt ein kranker Mensch und hätte jemand diese Therapie gezahlt, dann wäre es nie so weit gekommen", so der Verteidiger.
Neben dem Schuldspruch bekam der Verurteile eine Weisung zu einer Alkohol- und Drogen-Therapie. "Die bedingte Nachsicht verbunden mit der Weisung" solle ihn "von weiteren Straftaten abhalten", so der Richter.
Das könnte auch interessant sein:



Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.