Neonazi-Rapper
"Mr. Bond" nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt
Heute erfolgte am Wiener Landesgericht für Strafsachen das Urteil im Fall des weithin bekannten Neonazi-Rappers "Mr. Bond". Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
WIEN. Schon am ersten Prozesstag vergangenen Dienstag zeigte sich Neonazi-Rapper "Mr. Bond" in Wien vor dem Landesgericht für Strafsachen geständig. Die Anklage wirft "Mr. Bond" vor, mit seiner Musik und Videos den Nationalsozialismus, Adolf Hitler und die Massenvernichtung im Dritten Reich verherrlicht zu haben.
"Sämtliche Vorwürfe sind richtig", räumte er in einer vorbereiteten schriftlichen Stellungnahme ein, die er zu Beginn der Verhandlung verlas. Er bekenne sich "vollinhaltlich schuldig", trug er vor: "Ich habe in der U-Haft erkannt, dass das falsch war. Ich war verblendet und erkenne erst jetzt die Tragweite meines Handelns."
Heute erfolgte schließlich das Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Der 37-Jährige wurde wegen nazionalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig erkannt. "Mr. Bond" wurde schließlich zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bruder bekommt vier Jahre Haft
Sein mitangeklagter jüngere Bruder war teilweise geständig. Er gab zu, Administrator einer rechtsextremen, judenfeindlichen Website gewesen zu sein, bestritt jedoch, Musikstücke seines Bruders im Internet hochgeladen zu haben. Der 34-Jährige verlas ebenfalls nur ein Statement und verweigerte danach jede weitere Aussage.
Auch in diesem Fall erging heute vom Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Urteil. Der 34-Jährige wurde dabei zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (APA/red)
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