Jugendhilfe Wien
Stadtrechnungshof kritisiert Umgang mit Gewalt in Heimen
Laut Stadtrechnungshof sind die Wohngemeinschaften und Krisenzentren der MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe Wien überbelegt. Ein Problem vor allem dann, wenn es zu Gewaltausbrüchen komme. Außerdem fehle ein aktueller, anwendbarer Leitfaden in solchen Situationen.
WIEN. Kinder und Jugendliche, welche von der MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe Wien in Krisenzentren und Wohngemeinschaften betreut werden, sollen unter anderem vor möglicher Gewalt im privaten Bereich geschützt werden. Doch was, wenn diese Gewalt auch in den Krisenzentren selbst unter den Schutzbedürftigen stattfindet? Diesem Thema hat sich der Stadtrechnungshof (StRH) genauer angenommen.
Zwar hält man fest, dass zu Tages- und Nachtzeiten stets jemand in den Einrichtungen da ist, um einzugreifen. Doch der Personalstand und die begrenzt zur Verfügung stehenden Räume sorgen für Probleme. Dieses Bild hat sich laut StRH aus Gesprächen mit Pädagoginnen und Pädagogen und Prüfungen in den Bereichen ergeben.
Schwierig auf Bedürfnisse einzugehen
"Die Gespräche ergaben, dass Personalausfälle, die häufig vorkommenden Überbelegungen der Krisenzentren und bestimmte Situationen, wie z.B. Beteiligung von Einsatzkräften, nächtliche Aufnahmen von Minderjährigen oder Eskalationen innerhalb der Räumlichkeiten, zu besonderen Herausforderungen für die Mitarbeitenden führten", erklärt der StRH. Das habe auch Auswirkungen: "In derartigen Ausnahmesituationen war es für die Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen schwierig, auf die Bedürfnisse aller Kinder bzw. Jugendlichen individuell einzugehen und sämtliche Gewaltpräventionsmaßnahmen auszuschöpfen."
Immerhin: Laut Auskunft der Verantwortlichen gegenüber dem StRH hatte die MA 11 die Problemstellungen im Personalbereich erkannt und setzte bereits Verbesserungen, z.B. durch die zusätzliche Anstellung von in Ausbildung stehenden Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen. Man empfahl der MA 11, die Präventionsarbeit weiterzuführen und insbesondere die Belegung der Einrichtungen entsprechend der vorgesehenen Gruppenhöchstzahl und der darauf beruhenden räumlichen und personellen Ausstattung zu gewährleisten.
Leitfaden ist Minimum
Kritisch sieht der StRH jedoch nicht nur den Personalstand bzw. die Anzahl an verfügbaren Räumen, die notwendig wären, um Gewaltausbrüche rasch zu unterbinden und so für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Auch wie die Betreuerinnen und Betreuer in solchen Situationen umzugehen haben, werde nicht ausreichend genug vorgegeben. Zwar gibt es eine Art Leitfaden - genannt Strategie - in welchem Maßnahmen, wie „die Streitenden trennen“, „das Opfer schützen“, „die Täterin bzw. den Täter stoppen“ und „eventuelle Zuschauerinnen bzw. Zuschauer zur gemeinsamen Deeskalation anregen“, als grundlegende Handlungsschritte für das sozialpädagogische Personal stehen.
Das Dokument regle dabei Zuständigkeiten, Prozesse und gewaltpräventive Maßnahmen, wie es im Gesetz für sozialpädagogische Einrichtungen vorgeschrieben ist. "Der StRH Wien vermisste jedoch eine konkrete und übersichtliche Handlungsanleitung für die Mitarbeitenden der MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe, wie bei einem konkreten Verdachtsfall von Gewalthandlungen - unabhängig der Art - zwischen Minderjährigen bzw. von Betreuenden an Kindern bzw. Jugendlichen umzugehen wäre."
Der StRH empfahl daher, "übersichtliche und nachvollziehbare Handlungsanleitung für Mitarbeitende der MA 11 - Kinder- und Jugendhilfe bei Verdachtsfällen von allen Formen der Gewalt an Minderjährigen zu implementieren." Außerdem kritisierte man die Aktualität der sexualpädagogischen, gewaltpräventiven Strategie. Diese stamme aus dem Jahr 2015. Die Anwendbarkeit des Leitfadens wäre so nicht immer möglich, "da weder die Organisationsänderung aus dem Jahr 2018 noch Aktualisierungen von Erlässen eingearbeitet worden waren", so der StRH.
Des Weiteren empfahl der StRH, bei Einrichtungen zur vollen Erziehung von Kinder- und Jugendlichen sowie für Krisenzentren konkrete Vorgaben zum Kinderschutz, insbesondere die Etablierung eines Kinderschutzkonzeptes sowie einer bzw. eines Kinderschutzbeauftragten rechtlich zu verankern. Solch ein Konzept und einen Beauftragten brauche es laut dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz bereits bei Einrichtungen für die Tagesbetreuung von Kindern, bei Einrichtungen der MA 11 brauche es eine Gesetzesanpassung jedoch noch.
Kritik ließ nicht lange warten
Noch am Montag gab es aufgrund des Berichts Kritik an der MA 11 und der Stadt Wien. Zu Wort gemeldet hat sich die ÖVP, die eine "chronische Überbelegung in Krisenzentren der MA 11" durch den StRH bestätigt sieht. "Es ist bezeichnend, wenn der Stadtrechnungshof der Wiener Kinder- und Jugendhilfe die Einrichtung eines Kinderschutzkonzeptes sowie eines Kinderschutzbeauftragten empfehlen muss. Schließlich wäre es eigentlich die ureigenste Aufgabe der MA 11, Kinder und Jugendliche zu schützen", prangert Gemeinderätin Sabine Keri (ÖVP) an.
"Es ist höchst fahrlässig und verantwortungslos, dass abgenommene Kinder und Jugendliche in Krisenzentren der MA 11 einen eklatanten Mangel an Platz, Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten vorfinden", so Keri. Und "obwohl seit Jahren an allen Ecken und Enden die Alarmglocken schrillen, ändert sich jedoch an der Situation viel zu wenig, Kinder und Jugendliche schlittern damit von einer Gefährdung in die nächste. Gewalttätige Übergriffe untereinander sind damit oft vorprogrammiert, was angesichts der Traumatisierungen dieser Kinder einfach nur mehr absurd ist." Die Stadt Wien müsse garantieren können, dass es den Kindern, welche aus ihren Familien genommen werden, in ihrer neuen Bleibe besser geht.
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