Kinderpornographie
Weiter Warten auf Prozesstermin im Fall Teichtmeister
Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmester soll angeklagt werden, weil er massenhaft kinderpornographies Material besessen haben soll. Zunächst war er wegen einer Erkrankung nicht verhandlungsfähig gewesen. Nun ist er das zwar seit einiger Zeit wieder - einen Termin für den Auftakt des Gerichtsprozesses gibt es aber noch immer nicht. Eine Gerichtssprecherin erklärte nun den Grund dafür.
WIEN. Weiter warten heißt es im Fall Florian Teichtmeister: es gibt noch immer keinen Termin für den fälligen Gerichtsprozess. Dieser ist nötig, weil dem ehemaligen Schauspieler von Seiten der Staatsanwaltschaft Wien der Besitz von kinderpornographischen Material zur Last gelegt wird. Er soll zehntausender solcher Dateien besessen haben.
Nun stellte die APA eine Anfrage zum Fall, wie es um den Prozessbeginn ausschaut. Gerichtssprecherin Christina Salzborn: „Die vom zuständigen Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Erhebungsergebnisse sind noch nicht eingelangt.“ Weil diese Informationen für den Prozess also noch fehlen, kann er nicht losgehen. Laut Salzborn seien diese Erhebungs-Ergebnisse für die Klärung der Zuständigkeit und die rechtliche Einordnung des Falls unbedingt notwendig.
Die Verzögerungen in diesem Fall hätten aber nichts mit der Person des Angeklagten und gesundheitlichen Gründen zu tun. Wie Salzborn betonte, sind die fehlenden Unterlagen vom Richter bereits erneut eingefordert worden. Dieser möchte die Verhandlung nämlich möglichst bald starten.
Sind nur Kinder abgebildet?
Die Staatsanwaltschaft Wien beschuldigt Teichtmeister, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut der Anklage soll der bekannte Ex-Burgschauspieler das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten gesichert haben.
Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet – anscheinend wurde aber bisher nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien wirklich ausschließlich Kinder und Minderjährige abgebildet sind.
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