Verschärfte Regeln für Airbnb
Das ändert sich in Wien bei der Kurzzeitvermietung

Ab nächstem Jahr gelten neue Regeln bei der Kurzzeitvermietung. (Symbolfoto) | Foto: Grüne Simmering
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Mit Jahresbeginn 2027 kommt es zu Verschärfungen bei der Kurzzeitvermietung. Es soll demnach künftig eine Registrierungspflicht für Wohnungen geben. Die Stadt will zudem Umwidmungen in Beherbergungsstätten erschweren. 

WIEN. Die Bundeshauptstadt verschärft den Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit einer neuen Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen will die Stadt ab 2027 stärker gegen illegale Angebote auf Plattformen wie Airbnb und Booking.com vorgehen. Kurzzeitvermietungen müssen demnach vorab der Behörde gemeldet werden. Wer keine Registrierungsnummer hat, darf künftig nicht anbieten.

Überdies wird die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten eingeschränkt. Zuletzt sind seit Einführung der 90-Tage-Regel diese Fälle gestiegen. Um sicherzustellen, dass eine Unterkunft wirklich nur mehr höchstens 90 Tage im Jahr Gästen überlassen wird, werden Beherbergungsstätten klar definiert, so die Stadt. "Wohnen ist ein Grundrecht, das wir in Wien mit aller Kraft schützen", unterstreicht Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). 

Strafen von bis zu 50.000 Euro

Ab 1. Jänner 2027 können Gastgeber nur noch registrierte Wohnungen vermieten. Der Kern dafür soll ein neues Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG) bilden, das noch im November im Wiener Landtag beschlossen werden soll. Gastgeberinnen und Gastgeber von bereits jetzt angebotenen Wohnungen haben eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des 1. Quartals 2027. Für neu anbietende Gastgeberinnen und Gastgeber gilt bereits der 1. Jänner des kommenden Jahres. 

Das Gesetz gilt sowohl für juristische als auch natürliche Personen. Bei der Registrierungspflicht prüft die Stadt, ob es Gründe gibt, die gegen eine Kurzzeitvermietung der angegebenen Wohnung sprechen. So soll etwa auch verhindert werden, dass Gemeindewohnungen zur Kurzzeitvermietung angeboten werden. Nach positiver Prüfung erfolgt die Ausgabe einer Registrierungsnummer. Inserate ohne sogenannte "Nummerntaferl" müssen von den Anbieterplattformen heruntergenommen werden. Bei Nichteinhaltung des Registrierungsgebots drohen Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

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(Symbolfoto) | Foto: pixabay
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