SPÖ und Neos
Der Wiener Stadtrechnungshof bekommt mehr Freiheiten
NEOS und SPÖ haben ein Transparenzpaket für Wien präsentiert. Es beinhaltet vor allem eine Ausweitung der Rechte des Stadtrechnungshofes sowie eine Senkung des Budgets für Wahlkampfkosten.
WIEN. SPÖ und Neos setzen weitere Punkte in Sachen Transparenz und Kontrolle in Politik und Verwaltung. Durch dies Reform werden sechs Gesetze neu geschaffen, wodurch ein großes Paket verabschiedet wurde.
Der Stadtrechnungshof wird als eigenes Organ etabliert und damit noch unabhängiger. Das heißt, dass er vom Wiener Magistrat gelöst wird. Er kann künftig Parteifinanzen und auch die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Zudem wird die Wahlkampfkosten-Obergrenze um eine Million Euro gesenkt und die Überschreitung mit starken Sanktionen versehen.
Blick ins Geldbörserl der Parteien
„In Zukunft wird es heißen: Schummeln verboten, harte Strafen für Wiener Parteien“, freut sich Neos Wien-Klubobfrau Bettina Emmerling. Man gebe dem Stadtrechnungshof "mehr Eigenständigkeit und Unabhängigkeit" und senke die Wahlkampfkosten in Wien auf maximal fünf Millionen Euro und zum ersten Mal gibt es bei Überschreitungen empfindliche Strafen", erklärte Emmerling weiter.
Die jüngst beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass der Stadtrechnungshof mehr Kontrollmöglichkeiten erhält sowie finanziell unabhängig wird. Bei Großvorhaben muss eine Kostenüberschreitung von 30 Prozent oder mehr dem Stadtrechnungshof gemeldet werden – wie es etwa bei der Klinik Floridsdorf der Fall war.
Die Stadtrechnungshofdirektion darf selbst über die Aufnahme von Prüferinnen und Prüfern entscheiden. Weiters dürfen diese bis zu zwölf Jahre im Amt bleiben. Allerdings werden sie nicht mehr wieder bestellt werden können.
"Insgesamt sechs Gesetze werden geschaffen beziehungsweise novelliert. Das ist ein großer Wurf, für den wir auf konstruktive Gespräche mit allen Parteien setzen. Mit dem Begutachtungsverfahren streben wir durch bessere Transparenz einen breiten Konsens an und binden die breite Öffentlichkeit in den Prozess ein", so SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak.
Kürzung der Wahlkampfkosten
Eine weitere Änderung gibt es für das Parteienförderungsgesetz. So kann der Stadtrechnungshof in Zukunft die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der Parteiakademien kontrollieren. Sollte es zu Überschreitungen kommen, können Förderungen und Gelder zurückverlangt werden. Auch sollen die Wahlkampfkosten um eine Million gesenkt werden. So steht den Parteien künftig maximal fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Ein unabhängiger "Parteiensanktionssenat" will darüber wachen, dass die Parteien sich an diese neuen Spielregeln halten. Ein Richter oder eine Richterin wird diesem vorsitzen. Bei falschen Angaben können Bußen von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Bei Überschreitungen der Kostengrenze orientieren sich die neuen Strafen an jenen vom Bund, bis zu 200 Prozent können hier fällig werden.
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