Tierschutzombudsstelle Wien
Mängel im neuen Tierschutzgesetz geortet
Das Tierschutzpaket der Bundesregierung wurde nachgebessert und kundgemacht. Für die Tierschutzombudsstelle Wien sind die Novellierungen zu wenig. Besonders im Bereich der artgerechten Nutztierhaltung und im Heimtierbereich ortet diese Versäumnisse und fordert eine Überarbeitung.
WIEN. Das Tierschutzpaket der Bundesregierung hat im Vorfeld für viel Aufsehen gesorgt. Nun ist das Tierschutzgesetz novelliert und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nicht gut genug, findet die Tierschutzombudsstelle Wien. Diese fordert vor allem ein Nachschärfen beim Qualzuchtverbot von Heimtieren und beim Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden.
So kritisiert die Wiener Ombudsstelle, dass das Aus für den Vollspaltenboden ab 2040 im neuen Paket eine reine Mogelpackung ist. Diese beinhalte kein umfassendes Verbot der Haltung auf Spaltenböden und auch keine Beendigung des routinemäßigen Schwanzkupierens.
Vollspaltensysteme noch bis 2040 in Betrieb
Stattdessen soll es bei Neu- und Umbauten ab Jänner 2023 einen kleinen Bereich geben, in dem die Anzahl der Spalten im Vergleich zum Rest der Stallfläche nur geringfügig reduziert ist – zu wenig, findet die Ombudsstelle. Zudem bleiben bestehende Vollspaltensysteme bis mindestens 2040 in Betrieb. Auch das Ziel, das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen zu beenden sei mit dem aktuellen Tierschutzpaket nicht umsetzbar. Für die Wiener Tierschutz-Interessensvertretung versäumt die Regierung damit, entschieden und zeitnah für tiergerechtere Haltungssysteme zu sorgen.
Begrüßenswert sei dagegen, dass zusätzlich zum bereits bestehenden Verbot, (Heim-)Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben und auszustellen, nun auch die Bewerbung bzw. Abbildung in der Werbung verboten wird.
Qualzuchtverbot: Nicht konsequent genug
Die Ombudsstelle ortet jedoch Mängel bei der Umsetzung des bereits existierenden Qualzuchtverbots. So sei die geforderte Streichung des § 44 Abs 17 nicht berücksichtigt worden. Das betrifft die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Sie ist weiterhin legal, solange dokumentiert wird, dass durch züchterische Maßnahmen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen beseitigt werden sollen.
Weiters fehlen weiterhin effektive und klare Regeln für den Vollzug des Qualzuchtverbots in der Praxis.
Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy fordert nun eine rasche zweite Überarbeitung, damit das Qualzuchtverbot in Österreich endlich umgesetzt wird. Die Regierung hatte bereits angekündigt, dass sie die österreichischen Tierschutzbestimmungen in zwei Schritten novellieren wolle. "Daran wollen wir die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger nun dringlichst erinnern. Nach dem wenig erfreulichen Ergebnis ist es nun umso wichtiger, zumindest im Heimtierbereich beim Thema Qualzucht den großen Wurf zu landen", so Persy abschließend.
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