Mehr Anspruchsberechtigte
Wie die neue Wiener Wohnbeihilfe aussehen soll

Künftig soll es einen größeren Kreis an Anspruchsberechtigten geben und der Fördertopf wird von 61,5 auf 151,5 Millionen Euro erhöht. | Foto: AntonMatyukha/Panthermedia
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  • Künftig soll es einen größeren Kreis an Anspruchsberechtigten geben und der Fördertopf wird von 61,5 auf 151,5 Millionen Euro erhöht.
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Noch bis Ende des Jahres soll die "Wohnbeihilfe NEU" im Wiener Landtag beschlossen werden. Künftig wird es mehr Anspruchsberechtigte geben sowie mehr Geld. Ebenso wird es weitere wichtige Änderungen geben.

WIEN. Vor einigen Wochen hat die Stadt Wien mitgeteilt, dass man die Wohnbeihilfe ausweiten wird. Künftig soll es einen größeren Kreis an Anspruchsberechtigten geben und der Fördertopf wird von 61,5 auf 151,5 Millionen Euro erhöht. Die BezirksZeitung berichtete:

Mehr Menschen können künftig Wohnbeihilfe beziehen

Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, wird die "Wohnbeihilfe NEU", wie es offiziell heißt, noch vor dem Ende des Jahres im Landtag beschlossen. "Durch die Wohnbeihilfe NEU beweist Wien einmal mehr, dass es sehr wohl möglich ist, strukturell zu helfen, ohne einzelne Bevölkerungsgruppen zu benachteiligen. Als Stadt Wien tragen wir Verantwortung für die soziale Absicherung aller Wienerinnen und Wiener", so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). 

Die Wohnbeihilfe sei eine "zielgerichtete und treffsichere Unterstützung für Menschen, die sich, auf Grund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation oder persönlicher Umstände einen angemessenen Wohnraum trotz aller Bemühungen nicht mehr leisten können", sagt Neos Wien-Wohnbausprecherin Selma Arapovic.

Als Stadt Wien tragen wir Verantwortung für die soziale Absicherung aller Wienerinnen und Wiener", so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).  | Foto: Martin Votava/PID
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Brutto- statt Nettomiete wird berücksichtigt

Die Gleichstellung der Wohnungen wird eine grundlegende Änderung sein, unabhängig davon, ob man sich in einem geförderten oder privaten Wohnhaus befindet. Auch wird bei der Berechnung zukünftig die Brutto- statt der Nettomiete berücksichtigt, wodurch der Leistungsanspruch steigt.

Erleichterungen gibt es auch bei der organisatorischen Abwicklung: Neben einer Weiterentwicklung der Möglichkeit zur Online-Vorberechnung des Wohnbeihilfe-Anspruchs wird es auch eine schnellere und effizientere Bearbeitung der Anträge durch Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter geben. Aus dem Grund wird das Personal innerhalb der Wohnbeihilfestelle der MA 50 aufgestockt.

Richtwert steigt um zwei Euro pro m²

Wie im alten, wird auch im neuen Modell der Anspruch auf Wohnbeihilfe davon abhängig sein, auf welcher Wohnfläche, wie viele Personen, bei welchem Haushaltseinkommen leben. "Der maximale anrechenbare Wohnungsaufwand pro m² beträgt im neuen Modell aktuell 8,67 Euro/m² und übersteigt damit den bisherigen, an den Richtwert gekoppelten Aufwand von 6,67 Euro/m² um zwei Euro pro m²", erklärt die Stadt. Im neuen System werden die Betriebskosten mit zwei Euro mitgerechnet, sodass durch die Einführung der Bruttomiete als Berechnungsgrundlage die Leistung für die Beziehenden effektiv steigt.

Wie im alten, wird auch im neuen Modell der Anspruch auf Wohnbeihilfe davon abhängig sein, auf welcher Wohnfläche, wie viele Personen, bei welchem Haushaltseinkommen leben. | Foto: pressmaster/panthermedia
  • Wie im alten, wird auch im neuen Modell der Anspruch auf Wohnbeihilfe davon abhängig sein, auf welcher Wohnfläche, wie viele Personen, bei welchem Haushaltseinkommen leben.
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Außerdem wird bei der Berechnung der Wohnungsgröße nunmehr 60 statt bisher 50 m² als Mindestmaß herangezogen, wodurch Personen die in kleineren Wohnungen wohnen, zukünftig nicht mehr benachteiligt sind, sondern relativ mehr Leistungen beziehen.

Zukünftig entfällt der Nachweis eines Mindesteinkommens der vergangenen zehn Jahre, ebenso werden die Sonderzahlungen, etwa das 13. und 14. Gehalt, zukünftig nicht miteinberechnet. 

"Das monatliche Höchsthaushaltseinkommen wurde deutlich angehoben. Bei Kindern bzw. zusätzlichen Personen im Haushalt erhöht sich das höchstzulässige Haushaltseinkommen entsprechend. Die Mindesthaushaltseinkommensgrenze orientiert sich an den Mindeststandards des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMS-Richtsätze)", erklärt die Stadt in einer Aussendung.

Wie sieht das in der Praxis aus? Eine alleinerziehende Mutter eines Kindes wohnt in einer 75 qm Wohnung und verdient 1.700 Euro im Monat. Sie erhält zukünftig, ausgehend von einem Wohnungsaufwand (vorgeschriebene Bruttomiete) von 650 Euro, eine Wohnbeihilfe in der Höhe von 337 Euro pro Monat. Durch die gestiegene Wohnbeihilfe reduziert sich die Wohnkostenbelastung im Verhältnis zum Monatseinkommen dadurch auf 32 Prozent.

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