EU-Wahl 2024
Wie nicht-österreichische EU-Bürger in Wien wählen können
Die EU-Wahl 2024 findet in Österreich am 9. Juni statt. Auch nicht-österreichische EU-Bürger können ihre Stimme abgeben. Dafür muss aber einiges beachtet werden.
WIEN. Alle fünf Jahre wird ein neues EU-Parlament gewählt. Die 20 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden am 9. Juni 2024 gewählt. Dabei handelt es sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidaten und Kandidatinnen schlussendlich ins EU-Parlament einziehen, bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen.
Wählen dürfen alle Personen, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind, die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes haben und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder Auslandsösterreicher sind, sowie am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Was EU-Bürger in Wien beachten müssen
Jene Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft müssen sich vorab entscheiden, ob sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder die ihres Wohnsitzlandes - in diesem Fall Österreich - wählen möchten.
Fällt die Wahl auf die österreichischen Abgeordneten, müssen nicht-österreichische EU-Bürger mit Hauptsitz in Wien rechtzeitig bis zum Stichtag am 26. März beim Wiener Wahlservice einen Antrag auf Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz stellen. Das erforderliche Formular - inklusive Übersetzungshilfen - gibt es unter www.wien.gv.at/wahlen.
All jene EU-Bürger, die die Mitglieder ihres Heimatlandes wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der Vertretung des jeweiligen Landes Kontakt aufzunehmen.
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