Wiener Politiker
WKStA fechtet Freisprüche im Chorherr-Prozess an
Christoph Chorherr und eine Reihe von Unternehmern und Verbänden mussten sich im Jänner vor Gericht verantworten. Es ging unter anderem um mögliche Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch. Alle Angeklagten wurden damals freigesprochen. Jetzt geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Urteil teilweise vor.
WIEN. Seit Jänner 2023 ist es ruhig geworden rund um die Causa Chorherr. Der Grüne Ex-Politiker, Unternehmen und Verbände sowie Verantwortliche dahinter mussten sich damals wegen möglicher Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch vor dem großen Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Wien verantworten.
Betroffen waren damals allen voran der Ex-Grüne-Politiker Christoph Chorherr sowie Investor Michael Tojner von der Wertinvest, Conwert-Gründer Günter Kerbler, Bauunternehmer Erwin Soravia, Signa-Gründer René Benko oder Investmentbanker Wilhelm Hemetsberger.
WKStA fechtet an
Hatte man Chorherr in irgendeiner Art und Weise bestochen? Es ging um Spenden für den von Chorherr gegründeten Verein S2Arch. Für dessen Engagement in Südafrika soll es Geld von den Mitangeklagten gegeben haben. Aber gab es dafür auch eine Art Gegengeschäft? Diese Frage klärte das Gericht. Und zwar mit Freisprüchen für alle in dem Fall.
Schon damals legte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Beschwerde gegen das Urteil ein - es war damit nicht rechtskräftig. Wie der "Standard" jetzt berichtet, gibt es neue Details in der Causa. Demnach habe die WKStA in einigen Fällen Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht. Die Oberbehörde habe dies auch genehmigt, wird eine Sprecherin der WKStA zitiert. Laut dem Bericht betrifft dieser Beschwerde Chorherr selbst, Tojner, Soravia und zwei weitere Angeklagte sowie 15 Verbände und zugehörige Personen.
"Nehmen es zur Kenntnis"
Von Chorherrs Rechtsbeistand heißt es, man nehme die "Erhebung eines Rechtsmittels zur Kenntnis". Stellungnahmen anderer Rechtsanwälte gab es ansonsten keine. Im Prozess selbst beschworen die Angeklagten immer wieder ihre Unschuld. Die Freude war nach dem nicht rechtskräftigen Freispruch damals groß, "jetzt gehen wir feiern", erklärte Chorherr nach dem Urteil selbst.
Die Meldung dürfte jedoch auch bei ein paar Personen für weiteres Aufatmen sorgen. Jene Entscheidungen, gegen die keine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt worden ist, sind somit rechtskräftig, heißt es beim "ORF". Das betrifft unter anderem die Freisprüche für Benko, Kerbler und Willi Hemetsberger.
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