"Einzigartige Herstellung"
Wiener Gemischter Satz wird EU-geschützt
Wegen der "einzigartigen" Methode der Herstellung hat die EU-Kommission den "Wiener Gemischten Satz" auf ihre Liste der geschützten Weine gesetzt. Er hat damit eine geschützte Ursprungsbezeichnung.
BRÜSSEL/WIEN. Es ist ein Ritterschlag, auf den die Wienerinnen und Wiener stolz sein können: Der Wiener Gemischte Satz ist ab sofort eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Am Montag hat die EU-Kommission den besonderen Weißwein-Cuvée auf ihre entsprechende Liste der geschützten Weine gesetzt, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit.
Dort steht der Wiener Gemischte Satz von nun an neben 1.644 anderen Weinen. Die Kommission begründet die Entscheidung unter anderem mit der Anbauart des Wiener Weines. In Wien würden, "anders als in Österreich üblich, die Trauben nicht nach Rebsorten gepflanzt, sondern mehrere Rebsorten werden in einem einzigen Weinberg angebaut und gleichzeitig geerntet, was diese Methode der Weinherstellung einzigartig macht", heißt es in der Aussendung der EU-Kommission.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Cuvée werden beim Wiener Gemischten Satz mehrere Rebsorten in einem Weingarten zusammen angebaut und nach der gemeinsamen Lese auch gemeinsam zu Traubenmost gekeltert und vergoren.
Besondere Anbau- und Herstellungsmethode
Der Wiener Gemischte Satz ist immer ein Weißwein und besteht aus bis zu 20 unterschiedlichen Rebsorten. Unter anderen werden Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Gewürztraminer, Rosenmuskateller, Jubiläumsrebe und Österreichisch Weiß verwendet.
Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50 Prozent sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest zehn Prozent umfassen. Die Trauben aller Sorten werden gemeinsam gelesen und verarbeitet. Ab dem Jahrgang 2013 erhielt der Wein auch die Qualitätsauszeichnung Districtus Austriae Controllatus (DAC).
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