Handwerkerbonus ist verbraucht

Fürs Renovieren in den eigenen vier Wänden gibt es auch im kommenden Jahr Geld vom Staat zurück.
  • Fürs Renovieren in den eigenen vier Wänden gibt es auch im kommenden Jahr Geld vom Staat zurück.
  • hochgeladen von Heimo Potzinger

Alle 10 Millionen Euro haben sich die Österreicher für Projekte in ihren vier Wänden abgeholt. Das Budget für heuer ist damit ausgeschöpft. 1.700 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 700.000 Euro sind laut Finanzministerium noch im Haus. Ziel sei es, alle eingelangten Anträge positiv abzuwickeln. Darauf pocht auch die Wirtschaftskammer. Ab Jänner stehen fürs Renovieren und Modernisieren des Wohnraumes weitere 20 Millionen für 2015 zur Verfügung.
Die 10 Millionen Euro für 2014 waren innerhalb von nur 4 Monaten aufgebraucht. Für den Obmann der Regionalstelle der Wirtschaftskammer ist damit der Beweis erbracht, dass der Konjunkturimpuls zur richtigen Zeit gekommen ist. Günther Stangl: "Die Nachfrage ist sogar höher als angenommen." Daher müsse es im Interesse aller sein, die Förderung durchgehend zu sichern und die Mittel aufzustocken. Profitieren würden alle Beteiligten. Die Konjunktur werde belebt, indem die heimischen Unternehmer mehr Aufträge bekommen würden. Gleichzeitig werde der Schwarzarbeit entgegengewirkt.

600 Euro zurück

Dass die Fördermaßnahme greift, davon sind auch die Handwerker überzeugt. "Wenn man einem Kunden sagt, dass er sich bis zu 600 Euro zurückholen kann, dann hat man ohne Mehraufwand einen positiven Eindruck hinterlassen", sagt Dachdeckermeister Roland Paar aus Feldbach. Er allein wisse von 18 Kunden, die den Bonus beantragt hätten. Reinhard Steiner vom Tischlereibetrieb in Siegersdorf stimmt in die Forderung nach mehr Geld ein: "Unsere Kunden sind bei der Auftragserteilung davon ausgegangen, nach Rechnungsstellung um den Handwerkerbonus ansuchen zu können."

Die Förderung

Förderung: 20 % der Arbeitsleistung (exkl. Steuer) bis max. 600 Euro, (Mindestbetrag der Rechnung 200 Euro); 1 Antrag pro Privatperson und Jahr für Renovierung des Wohnraums; Nachweis: Rechnung mit Umsatzsteuer, Arbeit muss gesondert ausgewiesen sein. Begleichung der Rechnung mittels Banküberweisung; Antrag und Abwicklung: in den Bausparkassen.

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