Hausbesuche bei Mindestsicherungsempfängern greifen

Die Beratung steht an erster Stelle. | Foto: Kzenon/Panthermedia
  • Die Beratung steht an erster Stelle.
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BRAUNAU. 626 Personen beziehen im Bezirk Mindestsicherung. Mehr als 2,5 Millionen Euro werden dafür ausgegeben. Bei Hausbesuchen sollen Unterstützung angeboten und Angaben kontrolliert werden. Aufgabe der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens sowie die damit verbundene dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft für jene, die dazu der Hilfe der Gesellschaft bedürfen. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist als Not- und nicht als Dauerlösung gedacht.

Im Oktober 2017 waren bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau 302 Verfahren nach dem BMSG anhängig, wobei 626 Personen Leistungen nach dem BMSG erhalten haben. 20 Familien sind von der mit Anfang Oktober eingeführten „Deckelung“ (max. 1.512 Euro für eine Haushaltsgemeinschaft pro Monat) betroffen. Im Jahr 2017 werden in Braunau nach dem oberösterreichischen BMSG 2.520.000 Euro voraussichtlich zur Auszahlung gelangen. Für das Jahr 2018 sind Ausgaben in der Höhe von 2. 575.000 Euro zu erwarten. In den letzten Wochen wurden im Zuge einer Servicierung alle 302 Haushalte aufgesucht, von denen Leistungen nach dem oberösterreichischen BMSG bezogen werden. Zweck der Kontaktaufnahme war, mit den Empfängern in einem persönlichen Gespräch deren derzeitige Situation, allfällige Probleme und die künftigen Möglichkeiten zu erörtern.

Die entsprechenden Maßnahmen setzen

Aufgrund der bei den Gesprächen erhaltenen Informationen mussten von der Bezirkshauptmannschaft in 15 Fällen entsprechende Maßnahmen ( Einleitung von Ermittlungsverfahren, Einstellung / Kürzung von Zahlungen, Abweisung von Anträgen, Anzeigen an die Staatsanwaltschaft), gesetzt werden.  In den meisten Fällen waren Abweichungen zu den Angaben im Antrag insbesondere zum Einkommen und zum Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft festgestellt worden. In einigen Fällen lag ein Verstoß gegen die gesetzlich normierte Mitwirkungspflicht vor“, schildert Abteilungsleiterin Angela Stoffner. „In einem Fall habe ich bei siebenmaligen Hausbesuchen den Empfänger nicht angetroffen, da er offensichtlich tagsüber pfuschte“, zeigt der zuständige Sachbearbeiter die Notwendigkeit solcher Aktionen auf.

„Bei der Mindestsicherung geht es um viel Steuergeld unserer Gemeinden. Vor Ort berät einer unserer Mitarbeiter über Möglichkeiten, Arbeit zu finden, unterstützt bei diversen Anliegen, berät auch bei finanziellen Fragen und prüft die Angaben. Wir erinnern aber auch an die Einkaufsmöglichkeit im Sozialmarkt des Roten Kreuz in Mattighofen, um Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Beratung ist unser Hauptanliegen", heißt es weiters. "Falsche Angaben werden zur Anzeige gebracht. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurde nach einer Kontrolle vor einigen Monaten eine Frau bereits zu drei Monaten Haft verurteilt. Sie hat bei den Angaben nachweislich getrickst“, erklärt Braunaus Bezirkshauptmann Georg Wojak diese aktive Unterstützungsmaßnahme und allfällige Konsequenzen: “Die BH sorgt dafür, dass die, die Anspruch haben, unterstützt und die Trittbrettfahrer bestraft werden. Wie es eben die Aufgabe einer pflichtbewussten Behörde, die effektiv arbeitet, ist.“

Beratungsnachmittag geplant

„Wichtig ist uns auch die Zusammenarbeit mit dem AMS Braunau. So ist in der Bezirkshauptmannschaft Braunau am 5. Dezember um 9 Uhr im Sitzungssaal der BH Braunau ein Beratungsnachmittag über Arbeitsangebote im Gastgewerbe und im Wintertourismus geplant. Dabei wollen wir besonders auf die Arbeitsmöglichkeiten in den Schigebieten hinweisen, über die der Leiter des AMS, Stefan Seilinger, berichten wird“, betont Wojak den Beratungscharakter dieser Aktivität. „Wir wollen die Betroffenen auf’ s Pferd setzen. Reiten müssen sie selber.“

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