Aus dem Simbacher Stadtrat
Kein Cannabis auf der Simbacher Pfingstdult

Der Konsum von Cannabis ist auf der Simbacher Pfingstdult nicht erlaubt. | Foto: Rawpixel/panthermedia.net
  • Der Konsum von Cannabis ist auf der Simbacher Pfingstdult nicht erlaubt.
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Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene straffrei. Ausnahmen gibt es aber – wie auch bei der Simbacher Pfingstdult.

SIMBACH. Ab 16. Mai ist in Simbach wieder Tracht angesagt: Bis inklusive 22. Mai findet die traditionelle Pfingstdult statt. Trotz der kürzlich erfolgten Legalisierung ist der Konsum von Cannabis nicht erlaubt – Das hat der Simbacher Stadtrat in der Sitzung vom 18. April einstimmig beschlossen.

Konflikte vermeiden

Laut dem Cannabisgesetz gibt es einige Orte, an denen nicht konsumiert werden darf wie beispielsweise bei Schulen und Kindergärten. Zudem besagt das Gesetz: "Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten." Nachdem die Dult auch ein Besuchermagnet für Familien sei, und man Konfliktsituationen vermeiden möchte, wird die Volksfestverordnung um ein entsprechendes Konsumverbot erweitert.

Keine Shishas im Freibad

Der Stadtrat hat ebenfalls einstimmig beschlossen, den Konsum von Cannabis im Freibad zu untersagen. Nachdem sich dort viele Kinder und Jugendliche aufhalten, möchte man auch hier im Interesse der Polizei und des Kinder- und Jugendschutzes handeln und das Verbot in die Benutzungsordnung des Schwimmbades aufnehmen. Außerdem wird auch das Rauchen von Shishas in das Verbot mit aufgenommen.

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