Dreist: Firma bot 1.000 Euro für 220 Überstunden

Foto: BRS

BEZIRK. Mit beinahe unmoralischen Vergleichsangeboten wollte eine Firma aus dem Bezirk Braunau einen ehemaligen Mitarbeiter abspeisen. Dieser hatte viel mehr Überstunden geleistet, als mit der Überstundenpauschale abgedeckt waren. Für 220 Überstunden bot die Firma zuerst 1.000 Euro und erhöhte auf Druck der Arbeiterkammer auf 2.000 Euro. Beide Angebote entsprachen nicht annähernd dem Wert der geleisteten Überstunden. Die AK reichte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Mit Erfolg: „Der Hartnäckigkeit unserer Juristin ist es zu verdanken, dass der Arbeitnehmer zu seinem Recht gekommen ist“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Der Mann bekam fast 11.000 Euro nachgezahlt.

Der ganze Fall:
Etwas mehr als acht Monate war ein deutscher Arbeitnehmer als internationaler Vertriebsleiter bei einer Firma im Bezirk Braunau beschäftigt. Er hatte in dieser Zeit bedeutend mehr Überstunden gemacht, als durch seine Überstundenpauschale abgedeckt waren. Das konnte er mit seinen akribischen Arbeitszeitaufzeichnungen belegen.

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer Braunau. Diese berechnete die offenen Ansprüche und forderte die unbezahlten 220 Überstunden ein. Der frühere Arbeitgeber behauptete, die Berechnung sei falsch, und verweigerte die Zahlung. Er bot seinem ehemaligen Vertriebsleiter eine Vergleichszahlung von 1.000 Euro an. Das war dem Arbeitnehmer natürlich viel zu wenig.

Die AK blieb am Ball und versuchte weiterhin, die offenen Forderungen des Mannes geltend zu machen. Ein intensiver Briefwechsel zwischen und AK und Firma brachte wenig Erfolg. Die Firma erhöhte zwar ihr Vergleichsangebot auf 2.000 Euro. Aber auch das entsprach in keiner Weise dem Gegenwert der nicht bezahlten Überstunden. Darum ging die Arbeiterkammer noch einen Schritt weiter und reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen das Unternehmen ein. Erst dann lenkte die Firma ein und bezahlte sämtliche offenen Ansprüche nach: In Summe knapp 11.000 Euro.

„An solchen Fällen sieht man, wie hartnäckig manche Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geld schuldig bleiben. Womit sie aber nicht rechnen, ist die Hartnäckigkeit unserer Expertinnen und Experten. Auch wenn es noch so mühsam ist oder um noch so kleine Beträge geht: Recht muss Recht bleiben – und wenn wir das Arbeits- und Sozialgericht bemühen müssen, um den Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, dann scheuen wir auch diesen Weg nicht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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