Bruck hat Maßnahmenpaket adaptiert

Neue Adaptierungen der Stadt Bruck. | Foto: Stadt Bruck

Die Stadt Bruck an der Mur unternimmt weiterhin alles, um die Bürger und Unternehmer sicher durch die Krise zu führen. Das Maßnahmenpaket der Stadt wurde adaptiert und erweitert. Kinderbetreuung in Kindergärten und Kinderkrippen /
Nachmittagsbetreuung in Ganztagsschulen bzw. Hort: Bis auf weiteres werden von der Stadt Bruck keine Elternbeiträge eingehoben.

Musikschule: Die Einhebung der Musikschulbeiträge wurde ausgesetzt.

Gewerbliche Mieter in gemeindeeigenen Objekten: Für Unternehmen, die in städtischen Objekten eingemietet sind und aufgrund der Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeiten behördlich einstellen bzw. Umsatzeinbußen erleiden mussten, wurde die Miete ausgesetzt. Darüber hinaus kann nach erfolgter Einzelfallprüfung die Miete für die Dauer der Schließung teilweise oder ganz erlassen werden.

Aufruf an private Vermieter: Die Stadt Bruck richtet einen Appell an Vermieter von gewerblichen Liegenschaften, ihre Mieter in Zeiten der Krise zu unterstützen und bei der Miete entgegen zu kommen. Die Familie Linhart hat dies für den Optic Shop am Hauptplatz ebenso umgesetzt wie die Familie Rauch für die Bäckerei Fuchs.

Gastgärten und Marktstände: Für Gastgartenbetriebe im öffentlichen Raum fallen für die Brucker Gastronomen bis 30. Juni 2020 keine Nutzungsgebühren an. Für Markstandgebühren gibt es eine Gutschrift für den Zeitraum 18. März bis Ende der Handelsrestriktionen am 14. April 2020.

Turnsäle in Schulgebäuden, Sporthalle und sonstige Sportstätten: Für Vereine und Nutzer gibt es derzeit keine Beitragsvorschreibung.

Vereine: Die Brucker Vereine werden wie bisher von der Stadt unterstützt.

Allgemeine Hilfsmaßnahmen: Die Stadt wird die Bürger und Unternehmer anlassbezogen im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, insbesondere in privaten Mietverhältnissen allenfalls mit Stundungen, Ratenzahlungen, dem Aussetzen von Delogierungen und Mahnungen oder jene Unternehmer, die durch behördliche Betretungsverbote keine Umsätze tätigen können, in Abgabenverfahren beraten und wo gesetzlich möglich Hilfestellung leisten.

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